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24.10.2016

„Einfach anfangen – bewusst weitermachen“: Diskussion über die Rechte für Menschen mit Behinderung

Podiumsdiskussion; Foto: Peter Esser

Über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen diskutierten in Absberg Pfarrer Alfred Grimm, Jochen Straub und Dr. Hubert Soyer (von links). Foto: Peter Esser

Eichstätt/Absberg. - Wie kann die Kirche die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen? Mit dieser Herausforderung haben sich rund 40 Betroffene und haupt- sowie ehrenamtlich Engagierte bei einer Tagung des Bistums Eichstätt und Diözesanrates der Katholiken in der Diözese am Samstag in der Regens Wagner Einrichtung Absberg auseinandergesetzt. Unter dem Motto „Miteinander für mehr Teilhabe“ gab dabei der Seelsorgereferent für Menschen mit Behinderung im Bistum Limburg, Jochen Straub, Impulse. Sein Bistum ist das erste in Deutschland, das einen Aktionsplan erarbeitet hat, wie es die Konvention umsetzen will.
Die Erarbeitung dieses Aktionsplanes vom Jahr 2010 bis 2014 schilderte Straub als „spannenden Weg“. Orientiert an der Heiligen Schrift habe man einen Engagementplan für ein „Einfach anfangen – bewusst weitermachen“ entwickelt. Dieser soll an Orten des kirchlichen Lebens ermutigen, Dinge für beeinträchtigte Menschen zu verbessern. „Wenn nur jede Gemeinde sich fünf Schritte vornimmt – was hätten wir für eine Revolution?“, gab Straub als Anregung, auch an die Gläubigen im Bistum Eichstätt. Als Beispiele nannte er die Installation von Induktionsanlagen – die auch eine schwerhörige Frau in Absberg für mehr Kirchen und Gemeindesäle als dringlich anmahnte – sowie Veröffentlichungen in der sogenannten leichten Sprache: „Gerade religiöse Texte werden dann oft als wohltuend einfach empfunden“, hat der Behindertenseelsorger erfahren.

Einstellungs- und umweltbedingte Barrieren abbauen

Straub stellte klar, dass die 2006 beschlossene und 2009 von Deutschland unterzeichnete UN-Konvention „keine Empfehlung, sondern innerstaatliches Recht ist“. Es gehe darum, für Menschen mit Behinderung eine „volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“ zu erreichen. Dafür müssten „einstellungs- und umweltbedingte Barrieren“ abgebaut werden. Der Behindertenseelsorger, der sich als „gemäßigten Vertreter von Inklusion“ bezeichnete, sprach sich aber dagegen aus, aus einem falschen Ehrgeiz heraus spezielle Einrichtungen für Menschen mit Handicaps zu schließen. „Hier wird leider manchmal zu schnell geurteilt, wir sollten uns von etwas trennen, was wir uns mühsam erarbeitet haben“, so Straub. Diese Einrichtungen seien vielmehr für viele Betroffene ein „Schatz“. Das stelle er etwa an der Tendenz fest, dass viele Eltern mittlerweile ihre behinderten Kinder wieder an Förderschulen zurückholten, nachdem diese sich in Regelschulen ausgeschlossen gefühlt hätten. Auch eigene Werkstätten seien für viele „ein sehr guter Ort der Arbeit. Wer die Chance hat, auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, soll diese aber natürlich bekommen.“

Der Leiter von Regens Wagner Absberg, Dr. Hubert Soyer, meinte in einer Podiumsdiskussion, es komme nicht in erster Linie darauf an, Aktionspläne zu erarbeiten, von denen es mittlerweile viele gebe. Wichtig sei, an Schritten hin zu Inklusion möglichst viele Menschen, „ob beeinträchtigt oder nicht, zu beteiligen“. Das dies Zeit brauche, zeige allein die Tatsache, dass die UN-Konvention erst bei einem Fünftel der Bevölkerung bekannt sei. Daher sei ein „leisten müssen“ wenig wirksam, „sondern wir müssen schauen, was wir tun können, damit ein Wollen entsteht“. Auch der Eichstätter Diözesanverantwortliche in der Pastoral für Menschen mit Behinderung, Pfarrer Alfred Grimm, betonte, die UN-Konvention sei ein Querschnittsthema, „das in den Köpfen ankommen muss“. Dafür seien viele Begegnungen nötig. Als Beitrag zur Inklusion für das Bistum Eichstätt stellte der Sachausschuss Behindertenseelsorge des Diözesanrates im Anschluss an die Tagung einen Fragebogen „Ist unsere Gemeinde barrierefrei?“ fertig. Dieser enthält vielfältige Aspekte zugunsten von Menschen mit Behinderung: von der Frage „Ist der Zugang vom Parkplatz zur Kirche auch für Sehbeinderte gut ausgeleuchtet?“ über „Sind ertastbare Nummern an den Bänken angebracht?“ und „Ist die Höhe der Aushänge auch auf Rollstuhlfahrer ausgerichtet“ bis zu „Werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung zum Ministrantendienst eingeladen?“ Der Fragebogen geht den Pfarreien in Kürze zu.

Quelle: Sachausschuss Behindertenseelsorge / Peter Esser

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