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18.07.2005

Caritas sieht Altenpflege-Ausbildung in Gefahr - Gesetzliches Umlageverfahren gefordert

Eichstätt. (pde) - Der Caritasverband Eichstätt fordert die bayerische Landespolitik auf, dringend die Ausbildungssituation in der Altenpflege zu verbessern. „Angesichts der Zunahme älterer Menschen werden geeignete Fachkräfte fehlen, auch im Gebiet unserer Diözese“, fürchtet der für die Caritas-Altenhilfe im Bistum zuständige Abteilungsleiter Helmut Stephan. Wie Vertreter anderer Wohlfahrtsverbände fordert Stephan, dass ein gesetzliches Umlageverfahren beschlossen wird, um die Kosten für die Ausbildung angehender Altenpfleger aufzubringen.

Nach Angaben von Stephan stellt jedes der 19 Caritas-Altenheime im Bistum Eichstätt derzeit pro Jahr einen neuen Ausbildungsplatz zur Verfügung. Dies sei zu wenig, um die Ausbildungsgänge an den Fachschulen in ausreichendem Maße zu belegen. Seit der Neuregelung des Altenpflegegesetzes im Jahr 2003 ist ein Schulplatz an einen Ausbildungsplatz gekoppelt. „Die Ausbildungsgänge sind daher gefährdet“, betont Stephan. Die Altenheime im Bistum könnten sich im Moment nicht mehr Auszubildende leisten, da diese Kosten die Heimbewohner tragen müssten. „Das sind bei einem Heim mit 100 Plätzen für einen Auszubildenden rund zehn Euro im Monat pro Bewohner. Ihnen können und wollen wir nicht mehr abverlangen.“

Das Gegenargument, es stünden ja noch in ausreichender Zahl Fachkräfte der Krankenpflege zur Verfügung, zieht laut Stephan nicht. Dies könnte sich in Kürze ändern. Zudem seien die Ausbildungsinhalte verschieden. „Die einen sind dazu ausgebildet, kranke Menschen zu pflegen, die anderen, alte Menschen im letzten Lebensabschnitt mit allen dort auftretenden Phänomen wie etwa Demenz zu begleiten.“ Natürlich gebe es auch gute Krankenpfleger als Altenpfleger, jedoch dürfe eine solche Verschiebung nicht zur Regel werden.

Das von Stephan befürwortete gesetzliche Umlageverfahren würde alle stationären und ambulanten Altenhilfeeinrichtungen dazu verpflichten, in einen „gemeinsamen Topf“ einzuzahlen - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Dies sei nicht nur gerechter als die derzeitige Regelung, sondern würde auch dazu führen, dass Einrichtungen verstärkt Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

Willibald Heiß, Leiter des Referates Caritas-Sozialstationen, könnte sich ein solches Umlageverfahren als Schritt dahin vorstellen, dass auch die ambulanten Pflegedienste der Caritas im Bistum Altenpfleger ausbilden. „Dies ist bisher nicht der Fall, weil die Kranken- und Pflegekassen sowie der Staat nicht bereit sind, sich an der Finanzierung von Ausbildungsvergütungen zu beteiligen“, so Heiß. Die Stationen allein würde das überfordern. „Schließlich haben sie seit Jahren keine kostendeckenden Gebührensätze.“

 

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