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03.11.2011

Caritas: Mütterkuren werden häufig zu unrecht abgelehnt

Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt ist besorgt darüber, dass ein Drittel aller Anträge auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren von den Krankenkassen abgelehnt wird.

Eichstätt. (pde) - Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt ist besorgt darüber, dass immer noch ein Drittel aller Anträge auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren der bei ihm beratenen Frauen von den Krankenkassen abgelehnt wird. Nach einer Statistik des Verbandes ist die Anzahl dieser Ablehnungen zwar von knapp 40 Prozent im ersten Halbjahr 2009 auf 33 Prozent im selben Zeitraum dieses Jahres zurückgegangen – anders als in ganz Deutschland, wo nach der Statistik des Müttergenesungswerkes die Ablehnungen von 29 auf 35 Prozent stiegen. Doch das macht die Caritas nicht zufrieden: „Wir können und wollen uns nicht damit abfinden, dass kranke und erschöpfte Mütter nicht gesundheitlich so gefördert werden, wie es für sie gut ist und ihnen auch vom Gesetz her zusteht“, erklärt Caritasdirektor Rainer Brummer.

Die für Kuren beim Caritasverband zuständige Fachfrau Melanie Papenfoth sieht zudem mit Sorge, dass nach ihren Daten im ersten Halbjahr dieses Jahres mit 127 hilfesuchenden Frauen wesentlich weniger eine Kur beantragt haben als in der ersten Hälfte 2010 mit 156. „Wir fürchten, dass es nach den Erfahrungen in den letzten Jahren viele Mütter erst gar nicht versucht haben, eine Kur zu bekommen“, so die Caritasmitarbeiterin. Genau solchen Frauen möchten sie und die mit ihr zusammenarbeitenden Kurberaterinnen bei den sieben Caritas-Kreisstellen im Bistum aber Mut machen, es doch zu probieren. „Denn immerhin ist die Anzahl derer, die mit unserer Hilfe erfolgreich Widerspruch eingelegt haben, in den letzten drei Jahren gestiegen: von 55 Prozent im ersten Halbjahr 2009 auf 63 Prozent im selben Zeitraum dieses Jahres“, so Melanie Papenfoth.

Die Caritaskoordinatorin hofft, dass es kurbedürftige Mütter in Zukunft einfacher haben, nachdem der Bundesrechnungshof in einem Bericht im Sommer dieses Jahres den Krankenkassen eine unzureichende und teilweise gesetzeswidrige Verwaltungspraxis nachwies. Gesetzeswidrig sei beispielsweise, dass nach Erfahrung Papenfoths nach wie vor Kassen Anträge ablehnen, weil ambulante Maßnahmen wie Massagen, Krankengymnastik und Entspannungstherapien nicht ausgeschöpft seien. „Für Eltern-Kindkuren gilt aber nach dem Sozialgesetzbuch nicht der Grundsatz ‚Ambulant vor stationär’“, stellt sie klar. Ferner würden Krankenkassen Antragsteller häufig zu Unrecht an Rentenversicherungsträger verweisen. „Wenn der Arzt einen medizinischen Grund attestiert, muss die Krankenkasse die Kur bewilligen“, so die Caritasmitarbeiterin. „Leider haben viele Frauen, deren Widerspruch nicht erfolgreich war, nicht die Kraft zu klagen“, bedauert sie. 

Dass Anträge auf eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in aller Regel berechtigt sind, davon ist Melanie Papenfoth überzeugt. Frauen, bei denen dies nicht zwingend erforderlich erscheint, würden in den Caritas-Beratungsstellen zuvor auf andere Angebote verwiesen: zum Beispiel Familienerholungen oder für ihre Situationen angemessene Beratungen. Bei Müttern, die sich mithilfe von Caritasberaterinnen um eine Kur bemüht haben, sei es hingegen so, „dass sich die gesundheitliche Situation von denen mit bewilligten Anträgen meist nicht von denen mit Ablehnungen unterscheiden“, so die Caritas-Fachfrau. Die einen wie die anderen litten vor allem unter psychovegetativer Erschöpfung und Überlastung, die wiederum unter anderem mit Neurodermitis, Rücken- oder  Nackenproblemen einhergingen.

Melanie Papenfoth empfiehlt Frauen, die eine Kur in Erwägung ziehen, sich an die zuständigen Caritas-Kreisstellen in Eichstätt, Herrieden, Ingolstadt, Neumarkt, Nürnberg-Süd, Roth und Weißenburg zu wenden. Für Auskünfte steht Melanie Papenfoth auch selbst unter (08421) 50-966 oder per E-Mail unter melanie.papenfoth(at)caritas-eichstaett(dot)de zur Verfügung.

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