Zum Inhalt springen
18.04.2012

Caritas gegen Praxisgebühr für arme Menschen

Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt spricht sich dafür aus, die Praxisgebühr bei Arztbesuchen für arme Menschen abzuschaffen.

Eichstätt. (pde) - Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt spricht sich dafür aus, die Praxisgebühr bei Arztbesuchen für arme Menschen abzuschaffen. Er stellt sich damit hinter eine Forderung des Deutschen Caritasverbandes. Dieser verlangt dies sofort für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung im Alter. Auch für alle anderen Versicherten solle eine unbürokratischere Alternative gesucht werden.

Untersuchungen zeigen laut Caritas, dass die Praxisgebühr ihre steuernde Wirkung verfehlt, aber negative Auswirkungen auf arme Menschen habe. Gut Verdienende gingen genauso oft zum Arzt wie vor Einführung der Gebühr. Bei Menschen mit wenig Geld entfalte sie jedoch eine abschreckende Wirkung, stellt der Deutsche Caritasverband im Rahmen seiner Jahreskampagne 2012 „Armut macht krank. Jeder verdient Gesundheit“ fest. Der Eichstätter Caritasdirektor Rainer Brummer betont: „Es darf nicht sein, dass Menschen aus finanziellen Gründen nicht zum Arzt gehen.“

Diese Erfahrung macht die Caritas allerdings bei manchen Menschen, die sie aufsuchen. Nach Beobachtung von Bernhard Gruber, Sozialberater bei der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt und Sprecher für Allgemeine Sozialberatung beim Caritasverband Eichstätt, zögern seine Klienten immer wieder einmal Arzt- oder Zahnarztbesuche auf das nächste Quartal hinaus, wenn sie noch keine Praxisgebühr entrichtet haben.

Allerdings sieht der Caritasberater in der Praxisgebühr nur eine Facette des Problems für finanzschwache Menschen. Ebenso kritisch beurteilt er Zuzahlungen für Krankenhausbehandlungen, Medikamente oder Kosten für Brillen. Vor kurzem sei die alleinerziehende Mutter eines Kindes in seiner Beratung gewesen, „das sehbehindert ist, öfters eine neue Brille braucht, aber dafür keinen Zuschuss von der Krankenkasse bekommt“. Gruber sucht für sie derzeit nach einer Lösung.

Zwar können sich Sozialleistungsempfänger von der Zuzahlung befreien lassen, wenn sie anhand von Belegen nachweisen, dass sie eine Belastungsgrenze von 89,76 Euro – bei chronisch Kranken 44,88 Euro – erreicht haben. Diese Regelung erweist sich in der Praxis für viele Betroffene nach Erfahrung Grubers jedoch als schwierig, „zumal sie nicht verschreibungspflichtige Medikamente für leichte Schmerzen, Grippemittel, Vitaminpräparate oder viele Salben ja auch ohnehin selbst zahlen müssen“. Daher fordert der Caritasberater, neben der Praxisgebühr auch Zuzahlungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung abzuschaffen. „Wenn es möglich ist, dass sie sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen, ist es unverständlich, warum das nicht auch von Zahlungen für die Gesundheit möglich sein soll“, erklärt Gruber.  

Problematische Erfahrungen mit der Praxisgebühr und Zuzahlungen machen auch die Caritas-Wohnheime und Werkstätten bei den von ihnen betreuten wohnungslosen Menschen, von denen viele chronische Erkrankungen haben. Nach Information des Abteilungsleiters des Sozialdienstes dieser Einrichtung, Stephan Knitl-König, erhalten sie vom Bezirk Oberbayern einen monatlichen Barbetrag zur persönlichen Verfügung von 100,98 Euro. „Davon müssen sie auch die Praxisgebühr und Zuzahlungen entrichten sowie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen. Mancher vermeidet daher einen Arztbesuch oder hat einfach kein Taschengeld mehr übrig, um sich den Arztbesuch zu leisten, obwohl eine Behandlung wirklich notwendig wäre“, beobachtet Knitl-König. Kosten für neue Brillen oder Leistungen wie Zusatzuntersuchungen für Krebsvorsorge oder Akupunkturbehandlungen könnten von den Betreuten vielfach nicht finanziert werden. „An weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen, etwa die Anschaffung einer rückenfreundlichen Matratze, ist nicht zu denken“, fügt der Caritas-Sozialdienstleiter hinzu.

Weitere Meldungen

Die Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht kontinuierlich aktuelle Nachrichten aus dem Bistum. Zur Übersicht.

Videos

Videos zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.

Audios

Audios zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.