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12.06.2009

Ablauf, Möglichkeiten und Grenzen der Verbraucherinsolvenz - Informationsveranstaltung zur Überschuldung von Privatleuten

Eichstätt. (pde) - Eine Informationsveranstaltung über das Verbraucherinsolvenzverfahren, seinem „Ablauf, Möglichkeiten und Grenzen“ findet am Donnerstag, 18. Juni um 18.30 Uhr in der Caritas-Kreisstelle Eichstätt statt. Der Abend steht im Zusammenhang mit der bundesweiten Aktionswoche 2009 „Schuldnerberatung“ vom 15. bis 19. Juni, an der sich mehrere Caritas-Beratungsstellen im Bistum Eichstätt beteiligen. In Ingolstadt und Neumarkt sind weitere Aktionen in Planung.

Nach Information von Hans Wiesner, Sprecher der Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt, haben in den vergangenen zehn Jahren rund 1.000 überschuldete Menschen in Zusammenarbeit mit der Caritas im Bistum Eichstätt das Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch genommen. Gut die Hälfte von diesen konnte sich nach einer Beratung in den fünf Fachberatungsstellen in Eichstätt, Ingolstadt, Neumarkt, Roth und Weißenburg mittlerweile von ihren Restschulden befreien. Dabei habe sich die gegebene Chance zur Verbraucherinsolvenz positiv auf das Zustandekommen außergerichtlicher Einigungen ausgewirkt: In etwa einem Viertel aller Fälle sei dies gelungen. Dies zeige, dass sich oft ein „gutes Zusammenspiel zwischen allen Verfahrensbeteiligten entwickelt“ habe und die Beratungsstellen „als Bindeglied zwischen Gläubigern und Schuldnern unverzichtbar sind, um die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Interessensausgleichs ernsthaft auszuloten“, so der Caritasberater.

Nach Meinung Wiesners ist es allerdings dringend erforderlich, „dass der Freistaat Bayern mehr Stellen für die Insolvenzberatung finanziert, um die erfolgreiche Arbeit zu sichern und auch intensivieren zu können“. Denn es koste Zeit und Energie, dem Schuldner das Verfahren in allen seinen Facetten zu erklären, Gläubigerrecherche zu betreiben, Forderungen zu prüfen und sinnvolle, tragfähige Pläne zur außergerichtlichen Einigung zu entwerfen. Ferner seien existenzsichernde Maßnahmen unverzichtbar. Denn, so der Caritasberater: „Was nützt die Befreiung von alten Schulden, wenn nach Beantragung des Verfahrens neue Schulden entstehen, weil zum Beispiel Unterhaltsfragen nicht geklärt sind, das Geld zum Leben nicht ausreicht oder dem Schuldner zustehende Leistungen nicht gewährt werden?“

Das 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren sieht Wiesner insgesamt als Erfolgsgeschichte in der Hilfe für Schuldner. Nach diesem können Betroffene innerhalb von sieben Jahren von ihren Schulden befreit werden. Das Verfahren könne jedoch noch verbessert werden, so der Caritasberater: zum Beispiel dahingehend, dass nicht mehr laut Gesetz in jedem Fall ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden muss. Wenn ein Schuldner seinen Gläubigern kein Zahlungsangebot machen kann, sollte es nach Ansicht Wiesners möglich sein, direkt das Verfahren zu eröffnen. Dies könne Prozesse beschleunigen und unkomplizierter machen.

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