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29.03.2023

Aufenthaltsverbot für Ordensangehörigen

Hand stoppt Dominosteine.

Foto: JirkaF / Pixabay.com

Eichstätt. (pde) - Das Bistum Eichstätt hat ein Aufenthaltsverbot gegen einen Ordensangehörigen ausgesprochen, der von seinem Orden im Landkreis Neumarkt stationiert war. Nach Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs hat die externe Ansprechperson des Ordens die Staatsanwaltschaft informiert. Diese hat das Verfahren im Mai vergangenen Jahres eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht fehlen würde. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe hat der Orden den Mitbruder aus dem Landkreis Neumarkt abgezogen. Das Bistum Eichstätt hat als Vorsichtsmaßnahme zudem ein Aufenthaltsverbot gegen den Ordensangehörigen ausgesprochen und auch den Heiligen Stuhl umgehend über diese Maßnahme informiert.

Die vorliegenden Unterlagen sowie Aussagen wurden vom Orden nach Rom geschickt und der Glaubenskongregation vorgelegt, von der sie nun eine Rückmeldung erwartet.

 

Anmerkung der Redaktion (31.03.2023): Inzwischen wurde dem Bistum Eichstätt von Seiten der Staatsanwaltschaft mündlich mitgeteilt, dass die Einstellung des Ermittlungserfahrens gemäß §170 Abs. 2 StPO wegen Verjährung und nicht aufgrund eines fehlenden Tatverdachts erfolgte.

Anmerkung der Redaktion (17.05.2023): Die Art der Vorwürfe wurde nach neuen Erkenntnissen aktualisiert.