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29.05.2019

Überarbeitete Anlagerichtlinien der Diözese Eichstätt: Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus

Eichstätt. (pde) – Im Rahmen der Transparenzoffensive hat die Diözese Eichstätt ihre Anlagerichtlinien grundlegend überarbeitet. Sie bilden die verbindliche Basis für die Vermögensanlage des Bistums und regeln im Detail, welche Kriterien durch die dafür beauftragten externen Vermögensverwalter zu beachten sind. Im Vordergrund der Weiterentwicklung der Anlagerichtlinien steht die Überprüfbarkeit der Richtlinien. Zudem wurden die bei der Kapitalanlage zu beachtenden ethischen und nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen deutlich erweitert und konkretisiert.

„Mit den überarbeiteten Anlagerichtlinien für die Vermögensanlage der Diözese können und werden wir die Vermögensverwalter anhand sehr konkreter Vorgaben überprüfen“, erklärt der Finanzdirektor der Diözese, Florian Bohn. „Gleichzeitig stellen wir mit unserem umfassenden Katalog von ethischen, sozialen und umweltbezogenen Kriterien sicher, dass grundlegende Anforderungen der katholischen Glaubenslehre, der Ethik und der Nachhaltigkeit eingehalten werden.“ Die Diözese Eichstätt lässt die von externen Dienstleistern verwalteten Investments künftig einmal jährlich auf der Grundlage der Richtlinien im Rahmen eines umfassenden Audits prüfen.

Im Hinblick auf die finanziellen Ziele räumen die überarbeiteten Anlagerichtlinien der Sicherheit der Kapitalanlage oberste Priorität ein. Dazu definieren die Richtlinien ein Risikobudget von fünf Prozent bei jährlicher Betrachtungsweise. Weiterhin tragen auch die umfassenden Nachhaltigkeitskriterien zur Risikovermeidung bei. Durch sie werden u. a. Unternehmen von der Kapitalanlage ausgeschlossen, die in kontroversen und damit auch wirtschaftlich risikoreichen Geschäftsfeldern wie der Förderung von Öl und Gas unter Einsatz der Fracking-Technologie tätig sind oder die mit Korruptionsfällen in Verbindung stehen. Nicht zum Investment zugelassen sind außerdem Unternehmen, die z. B. mit grüner Gentechnik und oder embryonaler Stammzellenforschung in Verbindung stehen. Bei Staaten führen u. a. Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte sowie die Anwendung der Todesstrafe zum Ausschluss.

Bei der Festlegung der Nachhaltigkeitskriterien in den Anlagerichtlinien hat sich die Diözese eng an den Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken orientiert. Sie wurden in enger Abstimmung mit dem Vermögensverwaltungsrat der Diözese Eichstätt an die Anforderungen der Diözese angepasst. Beraten wurde das Bistum dabei vom NKI – Institut für nachhaltige Kapitalanlagen aus München.

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