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12.02.2024

Firmungen 2024: Diözese veröffentlicht Firmplan

Ein Firmling während der Firmung.

In der Regel sind Jugendliche ab der 6. Klasse zur Firmung eingeladen. Foto: Norbert Staudt/pde

Eichstätt. (pde) – An 88 Terminen finden Firmungen in diesem Jahr im Bistum Eichstätt statt. Die Reihe der Firmgottesdienste startet am 20. April. Traditionell werden die meisten Kinder und Jugendlichen rund um das Fest des Heiligen Geistes, das Pfingstfest gefirmt. Allerdings gibt es einzelne Termine bis hinein in den November.

Ordentlicher Spender der Firmung ist entsprechend dem Kirchenrecht der Bischof. Allerdings beauftragt Bischof Gregor Maria Hanke zahlreiche Priester, die Firmung zu spenden. Dazu gehören Jugendseelsorger, Mitglieder des Eichstätter Domkapitels aber auch Gäste aus der Weltkirche, etwa der aus dem Bistum Eichstätt stammende Weihbischof der Diözese Sucre in Bolivien, Adolf Bittschi. Ort und Datum der jeweiligen Firmung sowie die Namen der Firmspender sind im offiziellen Firmplan der Diözese unter www.bistum-eichstaett.de/firmplan einsehbar.

Hinsichtlich des Alters der Firmlinge bestehen unterschiedliche Regelungen. Üblicherweise werden im Bistum Eichstätt Buben und Mädchen gefirmt, wenn sie die sechste Schulklasse besuchen. Zur Erwachsenenfirmung lädt der Bischof einmal im Jahr nach Eichstätt, wo er die Firmungen selbst vornimmt.

Die Anmeldung für die Firmung erfolgt im zuständigen Pfarrbüro. In der Regel wendet sich die Pfarrei an alle Jugendlichen, die aufgrund ihres Alters am nächsten Termin zum Empfang des Firmsakramentes eingeladen sind. In einigen Gemeinden gibt es aber auch die Regel, dass Firmbewerberinnen und Firmbewerber von sich aus mit der Bitte, gefirmt zu werden, an die Pfarrei herantreten müssen. Um gefirmt werden zu können, gibt es einige Voraussetzungen: Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen getauft sein, altersmäßig die Bedeutung der Firmung erkennen können, ausdrücklich um die Firmung bitten und bereit sein, sich auf die Firmung vorzubereiten.

Art, Struktur und Dauer der Firmvorbereitung unterliegen dabei keiner detaillierten Regelung von Seiten der Weltkirche oder der Diözese. Sie kann zum Beispiel besondere Gottesdienste, Gruppenstunden, Blockwochenenden und Projektarbeit beinhalten. Auch das Kennenlernen der Pfarrei gehört dazu. Meistens wird die Firmvorbereitung von ehrenamtlichen Christen aus der Pfarrei übernommen, denen dabei anleitend pastorale Kräfte (Pfarrer, Kaplan, Pastoral- oder Gemeindereferentinnen und –referenten) zur Seite stehen. In vielen Pfarreien wird auch ein Informationsabend für Eltern und Paten angeboten.

Der Firmpate oder die Firmpatin soll den Firmling bei der christlichen Lebensführung begleiten und unterstützen. Die Voraussetzung zur Übernahme des Patenamtes besteht darin, selbst katholisch, in der Regel mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt zu sein. Die Lebensführung soll dabei dem katholischen Glauben entsprechen. Wenn es in einem Einzelfall aus einem wichtigen Grund allerdings nicht möglich ist, für das Kind oder den Jugendlichen einen katholischen Paten oder Patin zu bestimmen, so kann hier auf Antrag eine Ausnahme gemacht werden. Bei der Feier der Firmung selbst begleitet der Firmpate den Firmling zum Empfang des Sakramentes.

Weitere Informationen zur Firmung unter www.bistum-eichstaett.de/sakramente.

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