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Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist ein Finanzbeitrag der Kirchenmitglieder für ihre Kirche. Sie ist kein Privileg der Kirchen, sondern kann von jeder Religionsgemeinschaft erhoben werden, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist.

Zu den im "Gesetz über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, Religions- und weltanschauliche Gemeinschaften (Kirchensteuergesetz - KirchStG)" geregelten Zahlungen gehören vor allem die Kirchenlohn- oder Einkommenssteuer, sowie das allgemeine Kirchgeld.

Die Kirchenlohnsteuer bzw. Kircheneinkommenssteuer ist das, was im Sprachgebrauch üblicherweise vereinfachend als "Kirchensteuer" bezeichnet wird. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz belastet sie Menschen mit gleichem Einkommen in gleicher Weise, denn sie nimmt Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen.

Die Höhe dieser Steuer orientiert sich deshalb an der Lohn- bzw. Einkommenssteuer.

1. Informationen

Häufig gestellte Fragen zur Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer als pdf-Datei

Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer: Faltblatt der Deutschen Bischofskonferenz als pdf-Datei

2. Rechtliche Grundlagen

Kirchensteuergesetz Bayern 

Verordnung zur Ausführung des Kirchensteuergesetzes

Ordnung über die Erhebung von Kirchensteuern in den bayerischen
(Erz-) Diözesen (DkirchStO) als pdf-Datei

3. Zuständiges Kirchensteueramt in Bayern

Jede (Erz-)Diözese in Bayern hat ein eigenes Kirchensteueramt. Für Sie zuständig ist das Kirchensteueramt, in dessen Diözese sich Ihr Wohnort befindet. Wenn Sie nicht wissen, zu welcher Pfarrgemeinde, und damit zu welcher Diözese Ihr Wohnort gehört, so stellen wir Ihnen hier eine Adressensuchmaschine bereit. Das Programm zeigt nach Eingabe der Anschrift die zugehörige Pfarrgemeinde Ihres Wohnortes, die Anschrift des dortigen Pfarrbüros, aber auch die Zuordnung zu Bistum und Dekanat an.

Die Kirchensteuerämter der verschiedenen Diözesen erreichen Sie dann durch diese Links:

4. Verwendung der Kirchensteuer

Haushalt der Diözese Eichstätt

Weitere Informationen zur Kirchensteuer unter www.katholisch.de

Nähere Informationen zum Kirchgeld unter www.bistum-eichstaett.de/kirchgeld

Aufgrund einer Programmumstellung der Kirchensteuerabrechnung im Katholischen Kirchensteueramt Eichstätt kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und dem Versand der Kirchensteuerbescheide.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Themenseite:
Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind zahlen Kirchensteuer. Damit tragen und unterstützen sie die Arbeit der Kirche.