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Priesterrat

Aufgaben

Der Priesterrat ist ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist.

"Der Priesterrat hat die Aufgabe, den Bischof in der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl der Gläubigen so gut wie möglich zu fördern (c. 495 § 1). Das geschieht vor allem dadurch, dass seine Mitglieder mit dem Bischof beraten, „was die Seelsorge erfordert und dem Wohl des Bistums dient“ (PO Art. 7), und den Priestern ihres Wirkungsbereiches die Ergebnisse der Beratung bekanntmachen und erläutern.

Der Bischof hört den Priesterrat in Angelegenheiten von größerer Bedeutung (c. 500 § 2); dazu gehören:

  1. Leben und Dienst der Priester;
  2. Berufungspastoral, Priesterausbildung und -fortbildung, Priesterseelsorge;
  3. Konkrete Fragen und Schwierigkeiten der seelsorgerlichen Praxis;
  4. Pastorale Schwerpunktsetzung, pastorale Planungen und Seelsorgestrukturen;
  5. Personalentwicklung und -führung;
  6. Weltkirchlicher Auftrag der Diözese;
  7. Angemessene Versorgung der Priester."

[...]
(Aus dem Statut des Priesterrates im Bistum Eichstätt, 2011)

Die Amtsperiode des Priesterrates dauert fünf Jahre.