Diözesansteuerausschuss

Aufgaben

Der Diözesansteuerausschuss besteht aus:

Aufgaben:

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre.


Aus der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-) Diözesen (DStVS) (1988/97)