Liturgische Kommission

Aufgaben

Zur Förderung und Pflege der Liturgie im Bistum hat der Bischof gemäß Art. 45 der Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie eine Liturgische Kommission errichtet.


Die Liturgische Kommission ist ein beratendes Gremium des Bischofs und untersteht seiner Weisung.


Die Aufgaben der Kommission ergeben sich aus Art. 47 der Instruktion zur ordnungsgemäßen Durchführung der Konstitution über die Heilige Liturgie:

Aus der Satzung für die Liturgische Kommission des Bistums Eichstätt (1989)