Die Krankensalbung wird nach dem Jakobusbrief (Jak 5) durch den Priester vollzogen. Er handelt an der Stelle Christi und für die ganze Kirche, deren Zuwendung er dem Kranken hier sakramental vermittelt. Die Vollmacht des Priesters ist auch für die sündenvergebende Wirkung der Krankensalbung notwendig.
In der Regel spendet der zuständige Ortspfarrer das Sakrament, kann die Erlaubnis des Bischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll jeder Priester die Krankensalbung spenden.
Sakramente im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche
Die sieben Sakramente der katholischen Kirche stellte die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt in einer siebenteiligen Reihe vor. Die Beiträge wollen den Ort des Sakraments im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche suchen, seine veränderte Wahrnehmung beschreiben, seine Möglichkeiten in Zukunft andenken: KiZ-Serie zu den Sakramenten.