Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Für Ehrenamtliche, die im kirchlichen Auftrag tätig werden, besteht umfassender Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche (PDF-Datei)

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Bischöfliche Finanzkammer (08421/50-218)gerne zur Verfügung.

 

Haftpflichtversicherung

Die Versicherung erstreckt sich auf die gesetzlichen Haftungen, die den Kirchenstiftungen bzw. den mitversicherten juristischen Personen und ihren Mitarbeitern (u.a. ehrenamtlich Tätige) aus ihrem Aufgabenkreis erwachsen können. Versichert sind insbesondere die gesetzlichen Haftungen aus dem kirchlichen Seelsorge- und Verwaltungsbereich und aus der Durchführung von Veranstaltungen; d.h. konkret, wenn ehrenamtlich tätige Mitarbeiter Schäden an Dritten (fremden Personen und Gütern) in Ausübung ihres Dienstes verursachen.

Berufsgenossenschaft (Gesetzliche Unfallversicherung)

Für Personen, die für die Katholische Kirche , ihre selbständigen Einrichtungen (ohne Orden und Klöster) oder für privatrechtliche Organisationen im Auftrag der Katholischen Kirche ehrenamtlich tätig sind (§2 Abs. 1 Nr. 10 b SGB VII) besteht Versicherungsschutz zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft München. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst die ambulante, stationäre, ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, die medizinische und berufliche Rehabilitation, Geldleistungen an Verletzte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen.

Dienstfahrtfahrzeugschaden-Eigenfonds

Der Eigenfonds bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge, mit denen notwendige Fahrten für die Kirchenstiftung oder der mitversicherten juristischen Personen durchgeführt werden. Notwendig sind Fahrten, die Ehrenamtliche im ausdrücklichen Auftrag oder im Interesse der entsprechenden Einrichtung durchführen. Es muss sich dabei um Fahrzeuge handeln, die sich nicht im Eigentum oder Besitz der Institution befinden. Für die Fahrzeuge besteht eine Fahrzeugvollversicherung ohne Selbstbeteiligung. Teilkaskoschäden sind der eigenen Kfz-Teilkaskoversicherung zu melden (keine Höherstufung der Versicherungsprämie). Fremdschäden sind der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Eine Höherstufung auf Grund des Schadens wird von der Rabattverlustversicherung erstattet, wenn diese privat abgeschlossen wurde.

Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung

Versichert ist der Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes, eine Straftat begangen zu haben. Darunter fallen sowohl Vergehen als auch Verbrechen wie z.B. unterlassene Hilfeleistung, Unterschlagung und Betrug, fahrlässige Körperverletzung wie etwa bei Unfällen im Rahmen von Ferienfreizeiten und Zeltlagern. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Ebenfalls versichert ist der Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit und für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. Aufgabe der Rechtsschutzversicherung ist es dafür zu sorgen, dass die Versicherten ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können. Der Versicherer trägt im vereinbarten Umfang die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten, insbesondere für: Rechtsanwalt, Strafverfahren, Sachverständigengutachten und Kaution.

 
Katholikentag