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✟ 1. FASTENSONNTAG

18. Februar 2024

Off vom Sonntag, 1. Woche

V M vom Sonntag, Cr, eig Prf, feierlicher Schlusssegen (MB II 540)

L1: Gen 9,8–15

APs: Ps 25,4–5.6–7.8–9 (Kv: vgl. 10; GL 623,2)

L2: 1 Petr 3,18–22

Ev: Mk 1,12–15

 

Ledl Josef, Lengenfeld, + 1958, 70 J.

Mailbeck Friedrich, Mörnsheim, + 1979, 66 J.

 

Hinweis: Am Montag 19. Februar ist der Hausgottesdienst der Fastenzeit.

 

Hinweis auf die Quatemberwoche (Bußgottesdienst):

Die erste Woche der Fastenzeit wird als Quatemberwoche begangen. Die Quatemberwochen dienen der religiösen Vertiefung der Gläubigen und mögen pastoral genützt werden. Der Tag innerhalb der Woche und die Art der Feier (Wortgottesdienst, religiöser Vortrag, Bußfeier, eucharistische Betstunde, Abendmesse) können örtlich festgelegt werden. (Vgl. auch die Vorbemerkungen MB I 78*/45 bis 47 und die eigene Quatembermesse der Fastenzeit MB II 266.) An einem der Tage der Fasten-Quatemberwoche soll ein gut vorbereiteter und gut gestalteter Bußgottesdienst gehalten werden. Vgl. Synodenbeschluss Sakramentenpastoral C. 4.2: „Der Bußgottesdienst soll in jeder Gemeinde - vor allem in der österlichen Bußzeit (Fastenzeit) und in der Adventszeit - seinen festen Platz haben.“ Vgl. Gotteslob S.104: „Als Zeiten für den Bußgottesdienst eignen sich vor allem die Quatemberwochen im Advent und in der Fastenzeit.“ Die liturgische Form des Bußgottesdienstes ist in der neuen Ordnung „Die Feier der Buße“ (Vorbemerkungen Nr. 36; Anhang II: Beispiele für Bußgottesdienste) und in dem Beispiel Gotteslob 596,2 dargestellt.

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