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Dienstag der 6. Woche im Jahreskreis

13. Februar 2024

Off vom Tag

gr M vom Tag, z. B.: Tg 305,2; Gg 348,3; Sg 527,7

L: Jak 1,12–18

Ev: Mk 8,14–21

 

Bögl Georg, Pollenfeld, + 1976, 73 J.

Odorfer Michael, Hilpoltstein, + 1995, 84 J.

 

 

ÖSTERLICHE BUSSZEIT - FASTENZEIT

„ Die Österliche Bußzeit dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi. Die Liturgie der Vierzig Tage bereitet die Gläubigen zur Feier des Ostergeheimnisses durch Taufgedächtnis und tätige Buße“ (KJ 27). Vgl. Kongregation für den Gottesdienst: Rundschreiben über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung, 16.1.1988, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 81 hg. v. Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, Bonner Talweg 177, 53129 Bonn.

Für die Messfeier steht auch an Wochentagen für jeden Tag ein eigenes Formular zur Verfügung.

Gebotene Gedenktage (G) die auf einen Wochentag der Fastenzeit fallen, werden zu nichtgebotenen (g). Sie weichen der Feier der Wochentage; bei der Messfeier kann jedoch an Stelle des Tagesgebetes vom Wochentag das Tagesgebet vom Gedenktag gesprochen werden, die übrigen Gebete sind vom Wochentag (AEM 316a).

Wenn nicht anders angegeben, wird während der Fastenzeit eine der Fastenpräfationen gebetet.

Die „Segensgebete über das Volk“ MB II 568-575 können zum Abschluss der Messfeier (eines Wortgottesdienstes), einer Tagzeit des Stundengebets oder einer Sakramentenspendung gebraucht werden. Nach der Einladung des Priesters (z. B. Wir knien nieder zum Segensgebet!) breitet der Priester die Hände über das Volk, spricht das Gebet und fügt nach dem Amen der Gemeinde hinzu: Und der Segen des allmächtigen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes komme auf euch herab und bleibe bei euch allezeit!

Votivmessen, Messen für besondere Anliegen und gewöhnliche Messen für Verstorbene sind während der ganzen Fastenzeit nicht gestattet. Dasselbe gilt auch für die Messen um geistliche Berufe, vom Herz-Jesu-Freitag und vom Herz-Mariä-Samstag.

Wird in der Fastenzeit eine Trauung gehalten, so möge der Priester die Brautleute ersuchen, auf die Bedeutung dieser liturgischen Zeit Rücksicht zu nehmen (Die Feier der Trauung 1993, Praenotanda Nr. 32, Pastorale Einführung Nr. 22).

Im Stundengebet kann an Gedenktagen von Heiligen in der Laudes und in der Vesper nach der Wochentagsoration Bened.- bzw. Magnif.-Antiphon und Oration des Gedenktags gebetet werden. In der Hora lectionis ist ein Anfügen der hagiographischen Lesung an die patristische (bzw. das dazugehörige Responsorium) möglich; den Abschluss bildet in diesem Fall die Oration der Memoria (AES 239).

Das Halleluja entfällt in der Messfeier und im Stundengebet vom Aschermittwoch bis zur Osternacht, auch an Hochfesten und Festen.

An den Sonn- und Wochentagen der Fastenzeit soll am Altar kein Blumenschmuck sein, außer am 4. Fastensonntag, an Hochfesten und Festen. Außer an diesen genannten Tagen soll auch die Orgel nur spielen, soweit sie notwendig ist, um den Gesang zu ermöglichen. Die Gesänge, die bei Gottesdiensten, besonders bei der Messfeier, aber auch bei Andachten gebraucht werden, müssen dieser Zeit angepasst sein und soweit wie möglich den liturgischen Texten entsprechen.

Die Andachten , die zur Fastenzeit gehören, wie z. B. die Kreuzwegandacht, sollen gepflegt und mit liturgischem Geist erfüllt werden, so dass die Gläubigen durch sie leichter zur Feier des Paschamysteriums Christi hingeführt werden.

Für den Empfang der Ostersakramente ist Folgendes zu beachten: Die Feier der Eucharistie bringt die volle Gemeinschaft der Getauften mit dem Herrn und seiner Kirche zum Ausdruck. Die Kirche empfiehlt daher den regelmäßigen ehrfürchtigen Empfang der heiligen Kommunion bei der Mitfeier jeder heiligen Messe. Jeder Gläubige aber soll wenigstens einmal im Jahr, nach Möglichkeit in der Österlichen Zeit (zwischen Aschermittwoch und Pfingsten), die Kommunion empfangen und durch diese volle Teilnahme an der Eucharistie seine Gemeinschaft mit der Kirche sichtbar machen (vgl. Weisung der deutschen Bischöfe zur kirchlichen Bußpraxis vom 24.11.1986).

Im Bußsakrament wird dem Christen, der seine Sünden bereut und aufrichtig bekennt, im Namen Gottes die Vergebung geschenkt; er wird mit Gott und der Kirche versöhnt (vgl. Umkehr und Versöhnung im Leben der Kirche, Die dt. Bischöfe Nr. 58 vom 1.10.1997).

Jeder Christ soll sich regelmäßig prüfen, ob er in einer wichtigen Sache bewusst und freiwillig gegen Gott und gegen die Kirche, gegen seine Mitmenschen oder gegen sich selbst schuldig geworden ist. Wer sich in diesem Sinne einer schweren Sünde bewusst ist, soll diese möglichst bald, wenigstens aber innerhalb eines Jahres, bei der Feier des Bußsakramentes bekennen. Er ist aber auch verpflichtet, allen angerichteten Schaden nach besten Kräften gutzumachen. Auch den Gläubigen, die keine schweren Sünden zu beichten haben, wird zur Erneuerung und Vertiefung der Bußgesinnung sowie zur sakramentalen Sündenvergebung die öftere Feier des Bußsakramentes empfohlen. Sie fördert zudem die Selbsterkenntnis und trägt zur inneren Reifung bei.

Fasten- und Abstinenzgebot siehe Einleitung S. 14.

 

Hinweise für den Aschermittwoch

SEGNUNG UND AUSTEILUNG DER ASCHE (vgl. MB II 78ff.).

Die Segnung und Auflegung der Asche wird in jeder Messfeier nach dem Evangelium (!) vorgenommen. Eine Segnung und Auflegung der Asche unmittelbar vor oder nach der Messfeier widerspricht der Sinnhaftigkeit der Handlung und ist nach den Rubriken nicht möglich.

Die Asche soll aus Palmzweigen oder anderen Zweigen, die im Vorjahr am Palmsonntag geweiht wurden, zubereitet werden. Es wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Ministranten, die alten Palmzweige in der Pfarrgemeinde zu sammeln und die Asche vorzubereiten.

Die Asche soll jedes Jahr neu zubereitet werden.

Eröffnungsritus und Wortgottesdienst mit Segnung und Auflegung der Asche: Versammlung der Gläubigen in der Kirche - Einzug des Priesters, begleitet vom Eröffnungsgesang - Begrüßung - Einführung - kein Schuldbekenntnis - Kyrie - Tagesgebet - Lesungen des Wortgottesdienstes mit Antwortgesang - Homilie - Gebet zur Segnung der Asche (evtl. mit längerer Gebetseinladung) - Besprengung der Asche - Auflegung der Asche mit den Worten: Bedenke, Mensch, dass du Staub bist und wieder zum Staub zurückkehren wirst ( oder: Bekehrt euch und glaubt an das Evangelium.) - Begleitgesang zur Aschenauflegung (GL 758) - Händewaschung und Fürbitten - kein Credo.

Segnung und Auflegung der Asche können auch ohne Messfeier vorgenommen werden. In diesem Fall wird der Wortgottesdienst der Tagesmesse in der beschriebenen Form gefeiert. Der Gottesdienst schließt mit den Fürbitten und einem Segensgebet.

Eine Wiederholung des Aschenritus´ am Sonntag ist nicht sinnvoll.

Bei der Austeilung der Asche können Gottesdiensthelfer/innen mitwirken (vgl. Nr. 38 Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priester, Diakon und Laien im Bereich der Liturgie). Dabei sind vor allem beauftragte Kommunionhelfer zu berücksichtigen.

Perikopen an den Wochentagen: Messlektionar IV (geprägte Zeiten)

Offizium: Stundenbuch II, Lektionar II/2, LH vol. II.

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