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25.03.2006

Kindergärten sollen christliches Menschenbild fördern - Caritastagung über katholische Kindergärten heute und neues Gesetz

Eichstätt. (pde) - Katholische Kindergärten sollen „ein klares Profil im Sinne des christlichen Menschenbildes fördern“, so Professor Peter Beer bei einer Tagung von rund 270 Kindergartenleiterinnen und Vertretern von Trägereinrichtungen im Eichstätter „Alten Stadttheater“. Der Caritasverband für das Bistum Eichstätt hatte die Verantwortlichen der 192 katholischen Kindergärten des Bistums eingeladen um erste Erkenntnisse des neuen bayerischen Kinder-Bildungs- und Betreuungsgesetz auszutauschen. Referent war der Beauftragte der Bayerischen Bischofskonferenz für kirchliche Elementarpädagogik, Professor Dr. Dr. Peter Beer aus München.

Laut Beer sieht der Bildungs- und Erziehungsplan des neuen Gesetzes vor, in allen Kindergärten religiös-ethische Fragen zu behandeln. Insofern „sichert uns der Bildungsplan das Spielfeld, doch das Spiel machen müssen wir selbst“, so Beer. Das christliche Menschenbild sieht anders als ein rein humanistisches Menschenbild „uns alle in unserer Würde vor Gott verankert“. Dafür müsse es in den Einrichtungen eine nicht nur zufällige Glaubensweitergabe, Ermöglichung von „Werte erleben“, Lebensorientierung an Vorbildern und über Naturwissenschaftliches hinaus sowie auch Familienförderung geben. Erzieherinnen gehörten zu jenen Ansprechpartnern, bei denen Eltern besonders oft Rat und Betreuungsunterstützung suchten. Insofern seien die Einrichtungen für Eltern eine Entlastung und Hilfe, damit diese ihrem „Erziehungsauftrag gerecht werden“ können.

Die Leiterin des Caritasreferates Kindertageseinrichtungen, Edith Schmitz, berichtete, dass im Bistum Eichstätt noch kein katholischer Kindergarten aufgegeben worden sei. Nach ihrer Statistik werden derzeit 12.820 Kinder in den 192 Einrichtungen betreut: Zwei davon sind Kinderhäuser für Kinder ganz unterschiedlichen Alters - von Kleinkindern bis zu Schulkindern - , sechs Tageseinrichtungen haben Hortgruppen und eine Einrichtung eine „klassische Kinderkrippe“ für unter Dreijährige.

Seit der Einführung des neuen Kindergartengesetzes, so Schmitz, hätten zahlreiche Tagesstätten von Eltern gebuchte neue pädagogische Zusatzangebote entwickelt – von Volkstanzgruppen bis zur systematischen Schulvorbereitung. Da das neue Finanzierungsverfahren des Gesetzes „Förderung pro Kind und Stunde statt wie bisher pro Gruppe“ erst im September in Kraft tritt, könne dessen finanzielle Auswirkung auf die katholischen Kindergärten im Bistum zwar noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine einstweilen angestellte Vergleichsrechung „altes gegen neues Verfahren“ des Caritasreferates habe aber ergeben, „dass die Einrichtungen insgesamt knapp 860.000 Euro mehr haben als zuvor“, erklärte Edith Schmitz. Allerdings seien auch sechs oder sieben Gruppen in vor allem ländlichen Kindergärten gefährdet, in denen Eltern für ihre Kinder aus verschiedenen Gründen nur eine Mindestzeit von vier Stunden buchten. Ferner müsse wie andernorts auch bei den katholischen Kindergärten im Bistum ein Rückgang der Kinderzahlen festgestellt werden: von 13.442 Kindern in den Jahren 2001/2002 auf 12.820 in 2005/2006.

 

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