Eichstätt. (pde) – Am dritten Sonntag im Oktober, in diesem Jahr also am 15. Oktober, wird in Bayern Kirchweih, im Volksmund „Allerweltskirchweih“, gefeiert. Das Fest zum Weihetag der Kirche oder zu Ehren des jeweiligen Kirchenpatrons ist in vielen Gemeinden des Bistums Eichstätt nicht nur ein kirchliches, sondern auch ein gesellschaftliches Ereignis, das tief im Brauchtum verankert ist.
Ursprünglich war Kirchweih vor allem ein religiöses Fest, das in einem Gottesdienst am Sonntag seinen Höhepunkt fand, nachdem sich die Menschen zum Feiern auf dem Kirch- oder Marktplatz versammelt hatten. In der Kirchweihpredigt blickte der Ortspfarrer besonders auf Ereignisse des vergangenen Jahres in der Gemeinde zurück. „Früher hatte jede Kirche ihr eigenes Kirchweihfest, wo man des Namensgebers gedachte oder die Weihe der eigenen Kirche feierte. Damit gab es das ganze Jahr über zahlreiche Kirchweihfeste mit damit verbundenem, mitunter mehrere Tage dauerndem ausgelassenem Festbetrieb“, erklärt Dr. Leo Hintermayr, Referent für diözesangeschichtliche Aufgaben im Bischöflichen Ordinariat Eichstätt. Das Feiern der Landbevölkerung ging der weltlichen und kirchlichen Obrigkeit jedoch irgendwann zu weit. Nach mehreren Versuchen zur Beseitigung von moralischen Missständen und Vereinheitlichung von Kirchweihterminen wurden die Dorfkirchweihen per königlichem Dekret 1866 zentral auf den dritten Sonntag im Oktober verlegt, wie Hintermayr ausführt. So ist es bis heute. Die Idee dahinter: Jedes Dorf könnte so für sich feiern, und die Leute würden nicht ständig durch Feste in den Nachbarorten abgelenkt.
Widerstand gegen „Allerweltskirchweih“
Die Verlegung der religiösen Feiern auf den dritten Sonntag im Oktober hatte das Bischöfliche Ordinariat Eichstätt schon 1856 angeregt, wie die Kirchenzeitung berichtet. Doch wagte man trotz päpstlicher Genehmigung die Durchsetzung der Verlegung des Kirchweihfestes nicht. Der Widerstand der Bevölkerung war zu groß. Daher wurde das päpstliche Indult erst 32 Jahre später in Kraft gesetzt und durch die Verfügung der Regierung von Mittelfranken vom 4. April 1868 über die Verlegung der weltlichen Kirchenfeiern in den katholischen Gemeinden ergänzt.
Doch trotz des staatlichen Erlasses, den die bayerischen Bistümer und Erzbistümer einführten, gaben viele Dörfer ihr originäres Kirchweihfest nicht auf – und feierten am allgemeinen Weihegedenktag einfach nochmal. Heutzutage wird der zentrale Kirchweihsonntag nur noch in jenen Kirchen liturgisch begangen, „die ihren Weihetag nicht an einem anderen Tag während des Jahres feiern“, wie es im liturgischen Kalender des Bistums Eichstätt heißt. Pfarreien, denen das Datum der Weihe ihrer Kirche genau bekannt ist, gedenken dieses Jahrestages meistens auch in größeren zeitlichen Abständen in Form von besonders herausgehobenen runden Jubiläumsfeiern. Abgesehen davon erinnern auch heute noch zahlreiche volksfestartige „Kirchweihen“ an den eigentlichen Grund ihres Entstehens. Manche dieser Kirchweihfeiern werden allerding auch dort ausgerichtet, wo es früher gar kein historisches Kirchweihfest gab.