Aufgabenfelder und Einsatzorte
Voraussetzungen zur Ausbildung Gemeindereferent/in
Aufgabenfelder und Einsatzorte
Voraussetzungen zur Ausbildung Pastoralreferent/in
Informationen zum Berufsbild Pastoralreferent/-in
Weiterführende Links
Während Ihres Studiums der Theologie (Magister) oder Religionspädagogik (BA Religiöse Bildungsarbeit, RP Dual, ThiF) werden Sie durch den den Interessenten und BewerberKreis (IBK) begleitet. Seit 2024 haben wir die Bewerberkreise für beide Berufe zusammengelegt, um eine noch stärkere Gemeinschaft zu schaffen.
Damit alle unabhängig vom Studienort teilnehmen können, wechseln sich unsere monatlichen Treffen zwischen digitalen Sessions und Präsenztreffen ab. Warum? Weil echte Begegnungen wichtig sind! Alle zwei Monate kommen wir vor Ort zusammen, um Gemeinschaft zu erleben und uns gegenseitig zu inspirieren.
Im IBK können Sie:
Lassen Sie sich gerne in unseren E-Mail-Verteiler aufnehmen oder kommen Sie unverbindlich zu einem unserer Treffen vorbei, online oder in Präsenz. Hier können Sie sich ausprobieren, Fragen stellen und Teil einer Gemeinschaft werden, die einander unterstützt und motiviert.
Nach dem Studienabschluss durchlaufen Sie als angehende Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten gemeinsam mit den angehenden Priestern und Diakonen der (Erz-)Bistümer Bamberg, Eichstätt, Würzburg und Speyer eine dreijährige Ausbildung, berufsbegleitend zu ihren ersten pastoralen Einsatzfeldern.
Die berufsgruppenübergreifende Ausbildung sichert überdiözesan eine hohe Qualität und fördert praktisch-fachliche Kompetenzen, die persönliche und geistliche Entfaltung und Rollenidentität sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit in Teams.
Innerhalb von drei Jahren finden an wechselnden Orten der beteiligten Bistümer einwöchige Module zu folgenden Themen statt: Kommunikation, pastorale Gesprächsführung, Moderation, Entwicklung und Reflexion des beruflichen Selbst- und Rollenverständnisses, Prävention, Liturgie, Katechese, Homilie, Glaubenskommunikation, Beichtpastoral, Krankenhausseelsorge, Trauerpastoral, Pastoralpsychologie, Öffentlichkeitsarbeit, Führen und Leiten, Projektarbeit, Begleitung und Förderung Ehrenamtlicher, Ökumene, innovatives und missionarisches Arbeiten.
Darüber hinaus gibt es auf Diözesanebene Module zum Religionsunterricht sowie zu berufsgruppenspezifischen wie auch -übergreifenden Themen wie z.B. liturgischer Gesang, angewandtes Kirchenrecht, Kunst- und Diözesangeschichte, kirchliche Jugendarbeit, IT.
Während der drei Jahre erwerben Sie auch die Grundlagen, um als Religionslehrer/in arbeiten zu können. Die Phase 2 schließt ab mit der Zweiten Dienstprüfung, die bundesweit anerkannt ist.
Alle Informationen, Voraussetzungen und Abläufe finden Sie auf der Website des Priesterseminars vom Bistum Eichstätt.
Das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965) hat den Ständigen Diakonat als einen eigenständigen Dienst der Katholischen Kirche wieder neu ins Leben gerufen. Für die Diözese Eichstätt wurde 1980 der erste Ständige Diakon geweiht.
Der Dienst des Ständigen Diakons kann sowohl hauptberuflich, als auch ehrenamtlich, d.h. als „Diakon mit Zivilberuf“ ausgeübt werden. Derzeit sind in der Diözese Eichstätt 13 Diakone mit Zivilberuf und 13 Diakone im Hauptberuf eingesetzt. Bei den insgesamt 21 Diakonen im Ruhestand haben 8 noch einen Seelsorgeauftrag.
Grundsätzlich gestaltet sich der Dienst nach den drei Grundvollzügen der Kirche:
Diakonie
Der Diakon sorgt sich vor allem um Menschen in bedrängten Lebenslagen, die hilfsbedürftig, oder in Not geraten sind. Er versucht andere für menschliche Nöte zu sensibilisieren und zur tätigen Mithilfe anzuregen. Oft erstreckt sich sein Dienst auch auf: Ministranten-/Jugendseelsorge, Ehe- und Familienpastoral, Beratungsdienste, Betriebsseelsorge, Klinik- und Notfallseelsorge.
Verkündigung
Der Diakon eröffnet Suchenden und Glaubenden den Zugang zum Wort Gottes durch seinen Dienst innerhalb der Gemeinde, in der Katechese, durch die Predigt und im Glaubensgespräch (Tauf- und Trauungsgespräche, Eltern-, Bibel-, Glaubensrunden, Religionsunterricht, Erwachsenenbildung...).
Liturgie
In den liturgischen Feiern macht der Diakon deutlich, dass der Dienst am Menschen und der Gottesdienst zusammengehören (Verkündigung des Evangeliums, Predigt und liturgische Assistenz). In der Eucharistiefeier steht er, zusammen mit dem Priester, für die seiner Sorge Anvertrauten vor Gott. Bei Taufe, Trauung, Begräbnis und Wortgottesdiensten handelt er als Amtsträger der Kirche.
Mindestens drei Jahre regelmäßige Treffen im diözesanen Bewerberkreis.
Zu den weiteren Voraussetzungen zählen: