Kirchensteueramt

Information und Beratung

Ein Modellauto, Münzgeld und ein Holzschildchen mit der Aufschrift Steuern.

Katholisches Kirchensteueramt Eichstätt

Das Kirchensteueramt ist dafür zuständig, die Kirchensteuer festzusetzen und zu erheben sowie schwierige Fälle und Fragen von Steuerpflichtigen, Finanzämtern und Steuerberater/-innen zu bearbeiten.

Direktwahl für den jeweiligen Finanzbezirk
FinanzamtsbezirkNebenstelle
08421/50-
Amberg527
Ansbach526
Donauwörth525
Eichstätt524
Fürth521
Gunzenhausen530
Hersbruck533
Hilpoltstein527
Ingolstadt521
Neumarkt523
Nördlingen533 / 530
Nürnberg-Nord526
Nürnberg-Süd526
Schrobenhausen/Neuburg  524
Schwabach522
Buchhaltung 528

Öffnungszeiten

Nachstehend sind die Zeiten aufgeführt, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen können. Jedoch gelten unmittelbar vor katholischen Feiertagen eingeschränkte Öffnungszeiten.

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr

Bei Fragen zu Ihrem Kirchensteuerbescheid oder zur Kirchensteuerabrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bankverbindung

Kontoinhaber: Diözese Eichstätt (KdöR)

Liga-Bank Eichstätt:  
Konto-Nr.: 7 602 200, BLZ: 750 903 00 
IBAN: DE22 75090300 0007602200, BIC: GENODEF1M05   

Für Überweisungen aus Mitgliedstaaten der EU: 
IBAN: DE22 75090300 0007602200, BIC: GENODEF1M05 

Hinweis zur Datensicherheit

Es steht Ihnen frei, uns per E-Mail zu schreiben. Bis auf weiteres dürfen wir Ihnen aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten, da wir sonst das Steuergeheimnis verletzen. Wenn Sie dennoch eine Antwort per E-Mail wünschen, dann teilen Sie uns das bitte per Briefpost mit eigenhändiger Unterschrift mit. Gleichzeitig geben Sie bitte die gewünschte E-Mail-Adresse an.

Die zuständige Stelle kann Ihr Anliegen nur dann umgehend bearbeiten, wenn wir Sie möglichst eindeutig zuordnen können. Bitte geben Sie daher in Ihrer E-Mail Ihren Namen, Ihre Anschrift und möglichst auch Ihre Steuernummer an. Die automatische Angabe der E-Mail-Absenderadresse reicht für eine ausreichende Bestimmung des Absenders oft nicht aus.

Datenblatt über den kirchlichen Datenschutz (KDG) - Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Artikel 91 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 14 – 16 des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Katholischen Kirchensteueramt der Diözese Eichstätt.

Zahlungsverkehr im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren

Kontoinhaber: Diözese Eichstätt (KdöR)

Liga-Bank eG

IBAN: DE22 7509 0300 0007 6022 00
BIC: GENODEF1M05

Für Überweisungen aus Mitgliedstaaten der EU

IBAN: DE22 75090300 0007602200
BIC: GENODEF1M05

Sie können zu entrichtende Beträge durch Ihr Kirchensteueramt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Kirchensteueramt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen. Wir möchten Sie deshalb einladen, Ihre Kirchensteuer mittels Lastschrifteinzugsverfahren zu begleichen.

Überzahlte Beträge werden von Amts wegen zurückgezahlt. Sollte einmal ein Betrag zu Unrecht abgebucht werden, können Sie diese Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von 8 Wochen stornieren lassen.

Eine Reihe von Vorteilen für Sie – als auch für uns – möchten wir nachstehend aufführen:

Ihr Vorteil

  • Sie brauchen keine Einzelüberweisungsaufträge mehr ausfüllen.
  • Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
  • Sie brauchen nicht an den Überweisungstermin zu denken.
  • Sie können die rechtzeitige Zahlung Ihrer Steuern nicht versäumen.
  • Keine Mahnungen – dadurch kein Ärger.
  • Der Abbuchungsauftrag kann jederzeit storniert werden.

Unser Vorteil

  • Weniger Zahlungserinnerungen.
  • Wir ersparen uns Formulare, Kuverts und Porto. Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben kostensparend zu erfüllen.

Derzeit werden rund 40 Prozent des Kircheneinkommen- bzw. Kirchenkapitalertragsteueraufkommens im Lastschrifteinzugsverfahren eingehoben, was auf eine hohe Akzeptanz dieses verwaltungs- und kostensparenden Verfahrens schließen lässt.

Vorgehensweise

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Kirchensteueramt. Verwenden Sie dazu unseren Vordruck. Er enthält alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben.

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift. Schicken Sie den Vordruck rechtzeitig, d.h. vor Fälligkeit der entsprechenden Steuerbeträge an Ihr Kirchensteueramt.