Finanz-Affäre

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Geldscheine

Aufarbeitung risikoreicher Investments

Am 8. Januar hat am Landgericht München II der Prozess um die hochriskanten Investments des Bistums Eichstätt begonnen. Der Strafprozess geht auf eine Strafanzeige zurück, die im Jahr 2017 im Auftrag der Diözese bzw. der Emeritenanstalt erstattet wurde. Das Bistum begrüßt, dass die mit der Anklage der Staatsanwaltschaft München II erhobenen Vorwürfe nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden. Auch wenn die Diözese selbst keine Verfahrensbeteiligte in diesem Strafprozess ist, unterstützt sie – wie in der Vergangenheit - eine vollständige, umfassende und transparente Aufklärung der Vorgänge. Der Prozessauftakt stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen weiteren Schritt dar. Die Diözese sowie die Emeritenanstalt sind die Geschädigten der von den beiden Angeklagten zu verantwortenden US-Darlehen. 

Im Rahmen der Transparenzoffensive wurden 2018 riskante Geldanlagen der Diözese Eichstätt bekannt gemacht. Es handelte sich um Investitionen von rund 60 Millionen US-Dollar. Die Gelder stammten aus dem Vermögenshaushalt, also aus Rücklagen, die langfristig dazu dienen, die pastoralen Aufgaben im Bistum Eichstätt zu sichern.

Bei der Erstellung der ersten Bistumsbilanz nach den Regeln des Handelsgesetzbuches zum Stichtag 1. Januar 2017 stießen externe Wirtschaftsprüfer auf Auffälligkeiten: Ein inzwischen ehemaliger Mitarbeiter hatte große Summen in nicht abgesicherte Darlehen in den USA investiert. Diese Darlehen waren an Projektgesellschaften im Bereich Immobilienentwicklung in Texas und Florida vergeben worden.

Weitere Nachforschungen ergaben, dass sowohl beim ehemaligen Mitarbeiter als auch bei einem Geschäftspartner möglicherweise strafbares Verhalten vorlag. Hinweise darauf liefert ein Gutachten, das im Auftrag des damaligen Bischofs Gregor Maria Hanke von einer Anwaltskanzlei erstellt und im Februar 2019 veröffentlicht wurde.

Im Herbst 2022 erzielte die Diözese Eichstätt bei der Aufarbeitung des Finanzskandals einen wichtigen Durchbruch: In den USA einigte sie sich in einem Vergleich mit einem dortigen Projektentwickler. Nach dieser Vereinbarung sollten bis zum Sommer 2023 rund 18 Millionen US-Dollar an die Diözese und die Emeritenanstalt, die Pensionskasse für Geistliche, zurückfließen.

Sollte der Vergleich vollständig umgesetzt werden, werden insgesamt rund 39 Millionen US-Dollar von allen beteiligten Projektentwicklern an die Diözese zurückgeführt. Die seit Bekanntwerden des Skandals aus den USA zurückgeflossenen Beträge summieren sich bis November 2025 auf insgesamt 35,25 Millionen US Dollar.

Fragen und Antworten zur Finanz-Affäre

Wie hoch ist der entstandene Schaden?

Die genaue Höhe des Schadens lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern (Stand: Januar 2026). Die Gesamtsumme der Darlehen, die im Zusammenhang mit dem Finanzskandal stehen, beläuft sich auf rund 60 Millionen US-Dollar.

Im Herbst 2022 hat die Diözese Eichstätt in den USA einen Vergleich mit einem der dortigen Projektentwickler erzielt. Der Projektentwickler hat die im Vergleich geregelten Verpflichtungen nicht vollständig innerhalber der vereinbarten Frist erfüllt. Die Diözese hat daher im Herbst 2023 die formalen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen geschaffen und die nötigen Verfahrensschritte nach US-Recht eingeleitet, um die Verwertung der Immobilien selbst umzusetzen. Im Herbst 2024 hat sie angesichts der gegenüber den im Vergleich vorgesehenen, schlechteren Verwertungsergebnissen der verbleibenden Immobilien eine weitere Vereinbarung mit dem Projektentwickler geschlossen, die auch die persönliche Haftung des Projektentwicklers vorsah. Diese Vereinbarung ist vom betreffende Projektentwickler nahezu erfüllt (Stand: Dezember 2025)

Bei vollständiger Umsetzung dieser Vereinbarung werden insgesamt nunmehr rund 36 Millionen US-Dollar von allen beteiligten Projektentwicklern an die Diözese zurückgeführt. Bisher sind insgesamt von allen Projektentwicklern durch intensive und erfolgreiche juristische Arbeit rund  35,2 Millionen US-Dollar aus den USA wieder an die Diözese zurückgeflossen.

Für die juristische Aufarbeitung in den USA rechnet die Diözese mit Kosten im oberen einstelligen Millionenbereich – unter anderem für Anwälte, Sachverständige und Gutachter. Die Diözese arbeitet den Sachverhalt weiterhin konsequent auf – sowohl in den USA als auch in Deutschland – mit dem Ziel, den entstandenen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.

Was ist der aktuelle Ermittlungsstand von Seiten der Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in der Finanz-Affäre auf der Grundlage der seinerzeit gestellten Strafanzeige aufgenommen. Die Diözese Eichstätt unterstützt die Staatsanwaltschaft vollumfänglich mit allen nötigen Informationen. Der Strafprozess vor dem Landgericht München II hat nach Zulassung der Anklage im Spätsommer 2024 am 08.01.2026 begonnen. Das Bistum Eichstätt begrüßt, dass die mit der Anklage der Staatsanwaltschaft München II erhobenen Vorwürfe nun in einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden. 

Was ist das Ergebnis des Prüfberichtes?

Der Prüfbericht der unabhängigen Anwaltskanzlei zum sogenannten Finanzskandal zeigt massive „systemische Defizite“ in der Vergangenheit in der diözesanen Vermögensverwaltung auf. Diese seien in hohem Maße ursächlich für die in diesem Zusammenhang getätigten risikoreichen Investments des Bistums von rund 60 Millionen US-Dollar in den USA.

Als Beispiele nennen die Anwälte unter anderem die Besetzung des Amtes des Finanzdirektors und die Zusammensetzung des Vermögensverwaltungsrates der Diözese. Dass der ehemalige Finanzdirektor gleichzeitig als Domdekan an der Spitze des Domkapitels stand und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat angehörte, zeige ein Kontrolldefizit in der Finanzverwaltung. Die operativen Arbeitsbereiche des Finanzdirektors wurden so unter anderem mit denen eines Mitglied des Domkapitels verwoben, das den Bischof bei der Leitung der Diözese berät.

Weiterhin sei die Besetzung des Diözesanvermögensverwaltungsrates kirchenrechtswidrig gewesen. Die Mitglieder müssen laut Kirchenrecht unter anderem in wirtschaftlichen Fragen erfahren sein und können nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Diözese stehen.

Ursächlich für diese systemischen Defizite ist laut Prüfbericht ein „ausgeprägter Klerikalismus“, der auf die Erhaltung von Machtstrukturen einiger langjähriger und hochrangiger Mitglieder des Domkapitels abzielte.

Der Bericht weist zudem den ehemaligen Finanzdirektor neben dem ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor und seinem Geschäftspartner als Hauptverantwortlichen im Finanzskandal aus. Das Verhalten des ehemaligen Finanzdirektors sei in hohem Maße als verantwortungslos und pflichtwidrig zu bezeichnen.

Im Hinblick auf eine Verantwortlichkeit des Bischofs hebt der Bericht hervor, dass dieser die vor seinem Amtsantritt gewachsenen inakzeptablen Strukturen seit dem Jahr 2013 nicht umfassend reformiert hat. Zu diesem Zeitpunkt wurde aufgrund der Limburger Finanzaffäre die Transparenzoffensive in den deutschen Bistümern angestoßen. Insgesamt müssen jedoch der in der Pastoral liegende Schwerpunkt des bischöflichen Wirkens und weitere entlastende Umstände bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit des Bischofs berücksichtigt werden.

Einen Teil der im Prüfbericht monierten Defizite hat die Bistumsleitung bereits durch die von Bischof Gregor Maria Hanke vorangetriebene Transparenzoffensive seit 2015 behoben. Somit war der Finanzskandal nicht Auslöser der notwendigen Reformen, sondern wurde durch die Transparenzoffensive erst aufgedeckt. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat wurde im August 2017 neu besetzt. Weiterhin wurden in der Finanzverwaltung klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definiert und die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen neu geregelt. Weitere Strukturen werden aktuell verbessert.

Der Prüfbericht zum Finanzskandal wurde von Bischof Gregor Maria Hanke bei einer unabhängigen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, um die Verantwortlichkeiten von Personen und Gremien im Finanzskandal zu untersuchen, damit solche Ereignisse vermieden werden. Diese Analyse geht über die rein strafrechtlich relevanten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinaus und blickt auf die Strukturen im Bistum Eichstätt. Der Prüfbericht wurde der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung ihrer Arbeit übergeben. Weiterhin erhielten vorab die Klerus- und die Bischofskongregation in Rom sowie der Apostolische Nuntius in Deutschland, Nikola Eterović, die Ausführungen der Anwaltskanzlei.

Zusammenfassung des Berichts

Prüfbericht im Wortlaut

 

Sind Kirchensteuermittel vom finanziellen Schaden aus der Finanzaffäre betroffen?

Es handelt es sich um Gelder aus dem Vermögenshaushalt. Das sind Rücklagen, um langfristig die pastoralen Aufgaben im Bistum Eichstätt sicherzustellen. Gelder aus Kirchensteuern sind von der Finanz-Affäre nicht betroffen. Pensionsansprüche oder Sozialleistungen sind nicht gefährdet. Pastoralräumen oder Pfarreien werden deswegen keine Mittel gekürzt.

Welche strukturellen Konsequenzen wurden gezogen?

Bereits vor dem Bekanntwerden der Finanzaffäre wurden – im Sinne der seit 2015 verfolgten Transparenzoffensive – die Verwaltungs- und Kontrollstrukturen der Diözese Eichstätt gezielt weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem eine interne Revision eingerichtet. 

Darüber hinaus wurden im Frühjahr 2018 im Rahmen des Statuts der Beispruchsgremien insbesondere die Regularien für den Diözesanvermögensverwaltungsrat sowie die Arbeitsweise des Konsultorenkollegiums an die tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen und fachlich anerkannten Standards angepasst. Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dieser Gremien wurden klar definiert. Bei der Besetzung des Diözesanvermögensverwaltungsrats wurde zudem darauf geachtet, dass Mitglieder nicht in einem Dienstverhältnis zur Diözese stehen, sie über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen besitzen und eine Rotation sicherstellt, dass überlange Funktionen vermieden werden. 

Auf Grundlage eines neu geschaffenen Diözesangesetzes wirken der Diözesanvermögensverwaltungsrat und der Diözesansteuerausschuss heute verbindlich an der Erstellung und Genehmigung des Finanzplans sowie des Jahresabschlusses der Diözese mit. 

Zusätzlich wurde die Verwaltungsstruktur durch die Einführung einer Verwaltungsleitung in Person des Amtschefs neu geregelt und weiter professionalisiert. Der Amtschef übernimmt dabei auch die Aufsicht über die Finanzdirektorin. 

Inwieweit hat das Bistum seine Finanzen transparenter gemacht?

Im Rahmen der Transparenzoffensive und vor dem Hintergrund der aufgedeckten finanziellen Unregelmäßigkeiten hat das Bistum Eichstätt seine Finanzstrukturen und -prozesse konsequent verbessert und weiterentwickelt. Dazu zählen unter anderem verbindliche Anlagerichtlinien sowie eine deutlich verstärkte interne und externe Kontrolle in allen finanziellen Bereichen, insbesondere aber bei der Vermögensanlage. 

Für die Vermögensanlagen gilt auf Grundlage einer vom Bischof erlassenen gesetzlichen Regelung weiterhin eine risikoarme sowie ethisch-nachhaltige Investitionsstrategie. Diese orientiert sich an den Grundsätzen der katholischen Soziallehre. Die Vermögensanlagen werden durchgängig von professionellen Vermögensverwaltern durchgeführt und liegen in der Verantwortung der Finanzdirektorin der Diözese. Die Vermögensverwalter stellen auch ein professionelles Reporting gegenüber den Verantwortlichen bzw. den befassten Kontrollgremien sicher. 

Die Diözese Eichstätt und weitere Rechtsträger bilanzieren als Ergebnis der Transparenzoffensive streng nach den Vorschriften des HGB, lassen ihren Jahresabschluss nach diesen Grundsätzen von einem neutralen Wirtschaftsprüfer prüfen und veröffentlichen ihren Jahresabschluss jedes Jahr auf ihrer Webpräsenz. 

 

Was ist der Hintergrund?

Im Herbst 2015 erteilte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke den Auftrag, im Rahmen der Transparenzoffensive das Vermögen des Bistums nach handelsrechtlichen Grundlagen darzustellen. Dabei fanden die beauftragten Wirtschaftsprüfer 2016 Finanzanlagen, die intensive Rückfragen nach sich zogen: Es handelt sich um 31 Darlehen, die an US-amerikanische Projektgesellschaften im Bereich der Immobilien-Entwicklung vergeben wurden. Diese Darlehen sind überwiegend nicht gesichert und mit Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren ausgestattet. Das Geld soll laut Vertrag erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Zudem waren kaum Unterlagen vorhanden, die eine Bewertung möglich gemacht hätten.

Als erste Reaktion darauf wurden weitere geplante Geschäfte unterbunden. Im September 2016 hatte man sich von dem verantwortlichen Mitarbeiter getrennt. Er hatte eine leitende Funktion innerhalb der Finanzkammer inne.

Im Mai 2017 wurde ein fälliger Kredit in Höhe von fünf Millionen Euro nicht zurückgezahlt. Im Zuge weiterer Nachforschungen dazu wurde klar, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters in Betracht kommt. Als sich damit die Anhaltspunkte verdichteten, dass sowohl der Straftatbestand der Untreue als auch der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vorliegen, wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II eingereicht. Angezeigt wurde neben dem ehemaligen Mitarbeiter einer seiner Geschäftspartner. Es gibt Verdachtsmomente, dass beide von den geschäftlichen Aktivitäten profitiert haben.