Im Rahmen der Transparenzoffensive wurden 2018 riskante Geldanlagen der Diözese Eichstätt bekannt gemacht. Es handelte sich um Investitionen von rund 60 Millionen US-Dollar. Die Gelder stammten aus dem Vermögenshaushalt, also aus Rücklagen, die langfristig dazu dienen, die pastoralen Aufgaben im Bistum Eichstätt zu sichern.
Bei der Erstellung der ersten Bistumsbilanz nach den Regeln des Handelsgesetzbuches zum Stichtag 1. Januar 2017 stießen externe Wirtschaftsprüfer auf Auffälligkeiten: Ein inzwischen ehemaliger Mitarbeiter hatte große Summen in nicht abgesicherte Darlehen in den USA investiert. Diese Darlehen waren an Projektgesellschaften im Bereich Immobilienentwicklung in Texas und Florida vergeben worden.
Weitere Nachforschungen ergaben, dass sowohl beim ehemaligen Mitarbeiter als auch bei einem Geschäftspartner möglicherweise strafbares Verhalten vorlag. Hinweise darauf liefert ein Gutachten, das im Auftrag des damaligen Bischofs Gregor Maria Hanke von einer Anwaltskanzlei erstellt und im Februar 2019 veröffentlicht wurde. Im Sommer 2017 erstattete die Diözese Strafanzeige.
Im Herbst 2022 erzielte die Diözese Eichstätt bei der Aufarbeitung des Finanzskandals einen wichtigen Durchbruch: In den USA einigte sie sich in einem Vergleich mit einem dortigen Projektentwickler.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit den Projektentwicklern in den USA ist mittlerweile abgeschlossen. Die seit Bekanntwerden des Skandals aus den USA zurückgeflossenen Beträge summieren sich auf insgesamt rund 36 Millionen US Dollar (Stand: Mai 2026). Zwei Verantwortliche (ein ehemaliger leitende Bistumsmitarbeiter und sein Geschäftspartner) wurden im Zuge des von der Diözese initiierten Strafverfahrens im Juni 2026 zu Bewährungsstrafen, unter anderem wegen Bestechlichkeit/Bestechung im geschäftlichen Verkehr verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Pressemeldung vom 23.06.26
Die genaue Höhe des Schadens lässt sich derzeit noch nicht abschließend beziffern, weil noch rechtlichen Auseinandersetzung erfolgen (Stand: Mai 2026). Die Gesamtsumme der Darlehen, die im Zusammenhang mit dem Finanzskandal stehen, beläuft sich auf rund 60 Millionen US-Dollar.
Im Herbst 2022 hat die Diözese Eichstätt in den USA einen Vergleich mit einem der dortigen Projektentwickler erzielt. Der Projektentwickler hat die im Vergleich geregelten Verpflichtungen nicht vollständig innerhalber der vereinbarten Frist erfüllt. Die Diözese hat daher im Herbst 2023 die formalen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen geschaffen und die nötigen Verfahrensschritte nach US-Recht eingeleitet, um die Verwertung der Immobilien selbst umzusetzen. Im Herbst 2024 hat sie angesichts der gegenüber den im Vergleich vorgesehenen, schlechteren Verwertungsergebnissen der verbleibenden Immobilien eine weitere Vereinbarung mit dem Projektentwickler geschlossen, die auch die persönliche Haftung des Projektentwicklers vorsah. Diese Vereinbarung ist vom betreffenden Projektentwickler mittlerweile erfüllt (Stand: Mai 2026)
Es wurden insgesamt rund 36 Millionen US-Dollar von allen beteiligten Projektentwicklern an die Diözese zurückgeführt.
Für die juristische Aufarbeitung in den USA rechnet die Diözese mit Kosten im oberen einstelligen Millionenbereich – unter anderem für Anwälte, Sachverständige und Gutachter. Die Diözese arbeitet den Sachverhalt weiterhin konsequent auf – sowohl in den USA als auch in Deutschland – mit dem Ziel, den entstandenen Schaden so weit wie möglich zu begrenzen.
Die Diözese nahm bereits im Herbst 2016 – unterstützt von anwaltlichen Beratern – mit den Projektentwicklern Kontakt auf. Das Ziel dieser Verhandlungen war insbesondere: die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen Darlehen und Zinsleistungen, die nachträgliche Besicherung der ungesichert ausgereichten Darlehen sowie konkrete und verlässliche Zusagen der Projektentwickler zur Rückzahlung von weiteren Darlehen bzw. Zinsen zum jeweils vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Diese bis weit in das Jahr 2019 geführten Verhandlungen waren letztlich nicht so erfolgreich, wie von Seiten der Diözese gewünscht. Eine Nachbesicherung wurde von einem Projektentwickler verweigert. Bereits fällige Darlehen wurden von ihm nur zum geringen Teil zurückgezahlt. Nach und nach wurden zusätzlich weitere Darlehen und Zinszahlungen fällig, ohne dass eine zunächst zugesagte Zahlung zum Fälligkeitstermin erfolgte.
Zur Vermeidung von Rechtsverlusten, insbesondere der Verjährung, war die Diözese im Jahr 2020 gezwungen, in den USA ein umfassendes Gerichtsverfahren durch Klage anzustrengen. Dieses Gerichtsverfahren endete im Jahr 2024 letztlich in einem Vergleich. Das Gerichtsverfahren war der Grund für einen Großteil der Rückzahlungen. Die Umsetzung des Vergleichs ist abgeschlossen (Stand: Mai 2026).
Mit einem weiteren Projektentwickler gelang bereits früher eine Einigung betreffend die Rückzahlung, mit der Folge, dass eine prozessuale Auseinandersetzung nicht erforderlich wurde.
Auch in Deutschland erhob die Diözese gegen weitere Beteiligte jeweils erst dann Klage, als die Verjährung der Ansprüche drohte, unter anderem weil die Verantwortlichen keine von der Diözese ausdrücklich vorgeschlagene Verjährungsverzichtsvereinbarungen (mehr) unterzeichneten. Diese gerichtlichen Verfahren laufen noch.
Die Staatsanwaltschaft München II hat die Ermittlungen in der Finanz-Affäre auf der Grundlage der seinerzeit gestellten Strafanzeige aufgenommen. Die Diözese Eichstätt unterstützte die Staatsanwaltschaft vollumfänglich mit allen nötigen Informationen. Die Anklageerhebung erfolgte im Jahr 2022. Der Strafprozess vor dem Landgericht München II hatte nach Zulassung der Anklage im Spätsommer 2024 am 08.01.2026 begonnen.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte unter anderem den Vorwurf der Untreue, der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr durch Entgegennahme von Geldern in einer Höhe von umgerechnet rund 1,0 Mio. € sowie der Steuerhinterziehung wegen der Nichtangabe dieser „Einnahmen“ durch den ehemaligen Bistumsmitarbeiter sowie der Bestechung im geschäftlichen Verkehr bzw. der Anstiftung zur Untreue durch den Geschäftspartner zum Gegenstand.
Der ehemalige Bistumsmitarbeiter hat die Steuerhinterziehung umfassend sowie Entgegennahme der Bestechungsgelder, soweit keine strafrechtliche Verjährung eingetreten sein soll, mittlerweile gestanden. Auch der Geschäftspartner hat hinsichtlich der Zahlung von Bestechungsgeldern, soweit keine strafrechtliche Verjährung eingetreten sein soll, ein Geständnis abgelegt.
Das Landgericht München II verurteilte den ehemaligen Bistumsmitarbeiter am 23.06.2026 wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und vier Monaten und den Geschäftspartner u.a. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein erheblicher Teil der Korruptionsvorwürfe war nach Auffassung des Landgerichts strafrechtlich verjährt, da die Taten zwischen 2013 und 2016 erfolgten. Die Untreue zu Lasten der Diözese war nach Auffassung des Gerichts auch in der Hauptverhandlung nicht nachweisbar.
Der Prüfbericht der unabhängigen Anwaltskanzlei zum sogenannten Finanzskandal zeigt massive „systemische Defizite“ in der Vergangenheit in der diözesanen Vermögensverwaltung auf. Diese seien in hohem Maße ursächlich für die in diesem Zusammenhang getätigten risikoreichen Investments des Bistums von rund 60 Millionen US-Dollar in den USA.
Als Beispiele nennen die Anwälte unter anderem die Besetzung des Amtes des Finanzdirektors und die Zusammensetzung des Vermögensverwaltungsrates der Diözese. Dass der ehemalige Finanzdirektor gleichzeitig als Domdekan an der Spitze des Domkapitels stand und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat angehörte, zeige ein Kontrolldefizit in der Finanzverwaltung. Die operativen Arbeitsbereiche des Finanzdirektors wurden so unter anderem mit denen eines Mitglied des Domkapitels verwoben, das den Bischof bei der Leitung der Diözese berät.
Weiterhin sei die Besetzung des Diözesanvermögensverwaltungsrates kirchenrechtswidrig gewesen. Die Mitglieder müssen laut Kirchenrecht unter anderem in wirtschaftlichen Fragen erfahren sein und können nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Diözese stehen.
Ursächlich für diese systemischen Defizite ist laut Prüfbericht ein „ausgeprägter Klerikalismus“, der auf die Erhaltung von Machtstrukturen einiger langjähriger und hochrangiger Mitglieder des Domkapitels abzielte.
Der Bericht weist zudem den ehemaligen Finanzdirektor neben dem ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor und seinem Geschäftspartner als Hauptverantwortlichen im Finanzskandal aus. Das Verhalten des ehemaligen Finanzdirektors sei in hohem Maße als verantwortungslos und pflichtwidrig zu bezeichnen.
Im Hinblick auf eine Verantwortlichkeit des Bischofs hebt der Bericht hervor, dass dieser die vor seinem Amtsantritt gewachsenen inakzeptablen Strukturen seit dem Jahr 2013 nicht umfassend reformiert hat. Zu diesem Zeitpunkt wurde aufgrund der Limburger Finanzaffäre die Transparenzoffensive in den deutschen Bistümern angestoßen. Insgesamt müssen jedoch der in der Pastoral liegende Schwerpunkt des bischöflichen Wirkens und weitere entlastende Umstände bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit des Bischofs berücksichtigt werden.
Einen Teil der im Prüfbericht monierten Defizite hat die Bistumsleitung bereits durch die von Bischof Gregor Maria Hanke vorangetriebene Transparenzoffensive seit 2015 behoben. Somit war der Finanzskandal nicht Auslöser der notwendigen Reformen, sondern wurde durch die Transparenzoffensive erst aufgedeckt. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat wurde im August 2017 neu besetzt. Weiterhin wurden in der Finanzverwaltung klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definiert und die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen neu geregelt. Weitere Strukturen werden aktuell verbessert.
Der Prüfbericht zum Finanzskandal wurde von Bischof Gregor Maria Hanke bei einer unabhängigen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, um die Verantwortlichkeiten von Personen und Gremien im Finanzskandal zu untersuchen, damit solche Ereignisse vermieden werden. Diese Analyse geht über die rein strafrechtlich relevanten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinaus und blickt auf die Strukturen im Bistum Eichstätt. Der Prüfbericht wurde der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung ihrer Arbeit übergeben. Weiterhin erhielten vorab die Klerus- und die Bischofskongregation in Rom sowie der Apostolische Nuntius in Deutschland, Nikola Eterović, die Ausführungen der Anwaltskanzlei
Es handelt es sich um Gelder aus dem Vermögenshaushalt. Das sind Rücklagen, um langfristig die pastoralen Aufgaben im Bistum Eichstätt sicherzustellen. Gelder aus Kirchensteuern sind von der Finanz-Affäre nicht betroffen. Pensionsansprüche oder Sozialleistungen sind nicht gefährdet. Pastoralräumen oder Pfarreien werden deswegen keine Mittel gekürzt.
Bereits vor dem Bekanntwerden der Finanzaffäre wurden – im Sinne der seit 2015 verfolgten Transparenzoffensive – die Verwaltungs- und Kontrollstrukturen der Diözese Eichstätt gezielt weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem eine interne Revision eingerichtet.
Darüber hinaus wurden im Frühjahr 2018 im Rahmen des Statuts der Beispruchsgremien insbesondere die Regularien für den Diözesanvermögensverwaltungsrat sowie die Arbeitsweise des Konsultorenkollegiums an die tatsächlichen und rechtlichen Anforderungen und fachlich anerkannten Standards angepasst. Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dieser Gremien wurden klar definiert. Bei der Besetzung des Diözesanvermögensverwaltungsrats wurde zudem darauf geachtet, dass Mitglieder nicht in einem Dienstverhältnis zur Diözese stehen, sie über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen besitzen und eine Rotation sicherstellt, dass überlange Funktionen vermieden werden.
Auf Grundlage eines neu geschaffenen Diözesangesetzes wirken der Diözesanvermögensverwaltungsrat und der Diözesansteuerausschuss heute verbindlich an der Erstellung und Genehmigung des Finanzplans sowie des Jahresabschlusses der Diözese mit.
Zusätzlich wurde die Verwaltungsstruktur durch die Einführung einer Verwaltungsleitung in Person des Amtschefs neu geregelt und weiter professionalisiert. Der Amtschef übernimmt dabei auch die Aufsicht über die Finanzdirektorin
Im Rahmen der Transparenzoffensive und vor dem Hintergrund der aufgedeckten finanziellen Unregelmäßigkeiten hat das Bistum Eichstätt seine Finanzstrukturen und -prozesse konsequent verbessert und weiterentwickelt. Dazu zählen unter anderem verbindliche Anlagerichtlinien sowie eine deutlich verstärkte interne und externe Kontrolle in allen finanziellen Bereichen, insbesondere aber bei der Vermögensanlage.
Für die Vermögensanlagen gilt auf Grundlage einer vom Bischof erlassenen gesetzlichen Regelung weiterhin eine risikoarme sowie ethisch-nachhaltige Investitionsstrategie. Diese orientiert sich an den Grundsätzen der katholischen Soziallehre. Die Vermögensanlagen werden durchgängig von professionellen Vermögensverwaltern durchgeführt und liegen in der Verantwortung der Finanzdirektorin der Diözese. Die Vermögensverwalter stellen auch ein professionelles Reporting gegenüber den Verantwortlichen bzw. den befassten Kontrollgremien sicher.
Die Diözese Eichstätt und weitere Rechtsträger bilanzieren als Ergebnis der Transparenzoffensive streng nach den Vorschriften des HGB, lassen ihren Jahresabschluss nach diesen Grundsätzen von einem neutralen Wirtschaftsprüfer prüfen und veröffentlichen ihren Jahresabschluss jedes Jahr auf ihrer Webpräsenz.
Im Herbst 2015 erteilte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke den Auftrag, im Rahmen der Transparenzoffensive das Vermögen des Bistums nach handelsrechtlichen Grundlagen darzustellen. Dabei fanden die beauftragten Wirtschaftsprüfer 2016 Finanzanlagen, die intensive Rückfragen nach sich zogen: Es handelt sich um 31 Darlehen, die an US-amerikanische Projektgesellschaften im Bereich der Immobilien-Entwicklung vergeben wurden. Diese Darlehen sind überwiegend nicht gesichert und mit Laufzeiten zwischen zwei und fünf Jahren ausgestattet. Das Geld soll laut Vertrag erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Zudem waren kaum Unterlagen vorhanden, die eine Bewertung möglich gemacht hätten.
Als erste Reaktion darauf wurden weitere geplante Geschäfte unterbunden. Im September 2016 hatte man sich von dem verantwortlichen Mitarbeiter getrennt. Er hatte eine leitende Funktion innerhalb der Finanzkammer inne.
Im Mai 2017 wurde ein fälliger Kredit in Höhe von fünf Millionen Euro nicht zurückgezahlt. Im Zuge weiterer Nachforschungen dazu wurde klar, dass ein strafrechtlich relevantes Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters in Betracht kommt. Als sich damit die Anhaltspunkte verdichteten, dass sowohl der Straftatbestand der Untreue als auch der Bestechlichkeit/Bestechung im geschäftlichen Verkehr vorliegen, wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München II eingereicht. Angezeigt wurde neben dem ehemaligen Mitarbeiter einer seiner Geschäftspartner. Unter anderem gab es - mittlerweile durch ein Geständnis der beiden Angeklagten bestätigte - Verdachtsmomente, dass - sogar unversteuerte - Bestechungsgelder im Zusammenhang mit der Ausreichung der Darlehen angenommen bzw. gezahlt wurden.