Der Bistumsrat ist ein Beratungsgremium und begleitet die Entscheidungsfindung der Bistumsleitung. Er bringt unterschiedliche Perspektiven ein und unterstützt die Vorbereitung wichtiger Weichenstellungen. Die bestehenden Räte und Gremien (z. B. Priesterrat, Konsultorenkollegium, DiStA) bleiben unverändert bestehen.
Der Bistumsrat besteht aus:
Aus der Bistumsleitung:
Gewählte Mitglieder aus den Gremien:
Die Amtszeit beträgt vier Jahre und die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Der Bistumsrat wirkt beratend mit, insbesondere bei:
der Vorbereitung strategischer Schwerpunkte des Bistums
Fragen der seelsorglichen Aktivitäten und ihrer Koordinierung
Grundsätzen für Einsatz und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeitender
wichtigen Entscheidungen über Ämter, Organigramm und Stellenplan
Grundsätzen zu Haushalt und Immobilienbewirtschaftung
Überlegungen zu Gründung, Zusammenlegung oder Auflösung von Pfarreien und Einrichtungen
Fragen der Gremienstruktur
Themen von überdiözesaner Bedeutung
Der Diözesanrat ist das zentrale Gremium der katholischen Laien im Bistum Eichstätt. In ihm arbeiten Vertreter der Dekanatsräte, katholischer Verbände sowie engagierte Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft zusammen. Er handelt eigenständig und unabhängig und ist vom Bischof als Koordinationsorgan des Laienapostolats anerkannt.
Was der Diözesanrat tut:
Kurz gesagt: Der Diözesanrat bündelt Kräfte, fördert Engagement und gibt den Laien im Bistum eine gemeinsame Stimme.
Weitere Informationen zum Diözesanrat
Die zentrale Aufgabe des Diözesansteuerausschusses ist die Beschlussfassung des Haushalts. Außerdem entscheidet der Ausschuss über die Verteilung von Kirchenumlagen.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre.
Die Mitwirkung des Diözesansteuerausschusses bei der Erstellung des Finanzplans und des Jahresabschlusses des Bistums regelt das Diözesangesetz betreffend die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt.
Aus der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-) Diözesen (2006) und dem Statut der Beispruchsgremien der Diözese Eichstätt (2018)
Hauptaufgabe des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates ist, die Jahresrechnung der Diözese zu prüfen und zu genehmigen sowie den Bischof bei der Verwaltung des Vermögens der Diözese zu beraten.
Die Amtszeit der ernannten Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Die Mitwirkung des Diözesanvermögensverwaltungsrates bei der Erstellung des Finanzplans und des Jahresabschlusses des Bistums regelt das Diözesangesetz betreffend die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt. Die Aufgaben des Gremiums als Organ der Vermögensverwaltung hält das Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Diözese Eichstätt fest.
Dem Diözesan-Vermögensverwaltungsrat gehören unabhängige, nicht in einem Dienst- oder ähnlichen Verhältnis zu einem kirchlichen Rechtsträger stehende Experten aus den Bereichen Vermögensverwaltung, Wirtschaftsprüfung und Organisationsführung an. Dies sind seit dem 01.08.2022:
Georg Schürmann, Diplom-Kaufmann, Frankfurt am Main
Prof. Dr. Wolfgang Gehra, Diplom-Kaufmann, Professor für Sozialmanagement und Öffentlichkeitsarbeit, München
Florian Müller, Diplom-Kaufmann, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, München
Stefan Wittmann, Diplom-Kaufmann und Steuerberater, Neumarkt
Dominik Pillmayer, Pfarrer, Altdorf
P. Michael Huber, Provinzial, Salzburg
Zur Förderung und Pflege der Liturgie im Bistum Eichstätt gibt es die Liturgische Kommission. Eine ihrer Aufgaben ist es, über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein und diese an die Seelsorger weiterzugeben.
Zur Förderung und Pflege der Liturgie im Bistum hat der Bischof gemäß Art. 45 der Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie eine Liturgische Kommission errichtet.
Die Liturgische Kommission ist ein beratendes Gremium des Bischofs und untersteht seiner Weisung.
Die Aufgaben der Kommission ergeben sich aus der Satzung der Liturgischen Kommission des Bistums Eichstätt:
Markus Wittmann, Diözesanbeauftragte für Liturgie
Vertreter der Orden und Geistlichen Gemeinschaften:
P. Stephan Weig OSFS
Vertreter der Pastoral- und Gemeindereferenten/-innen:
Pastoralreferentin Anke Schwalbenhofer, Treuchtlingen
Pastoralreferent Hubert Solfrank, Eichstätt
Gemeindereferentin Miriam Schuster, Ingolstadt
Verantwortliche in der Aus- und Weiterbildung des pastoralen Personals:
Melanie Altrichter, Seminarrektorin i.K., Eichstätt
Markus Demeter, Eichstätt
Die Ökumene-Kommission ist eine bischöfliche Kommission. Daraus leitet sich ihr wichtigster Auftrag ab, den Bischof in allen ökumenischen Fragen zu beraten.
Darüber hinaus hat sie die Aufgabe, die Ökumene in der Diözese zu fördern, ein ökumenisches Netz aufzubauen, weltkirchliche und diözesane Dokumente in die Praxis umzusetzen, ökumenische Bildungsarbeit zu unterstützen und den überkonfessionellen Dialog zu fördern.
Außerdem vertritt sie die Diözese bei verschiedenen Ökumene-Terminen.
Da der Diözesanrat keinen Sachausschuss Ökumene unterhält, arbeitet sie eng mit dem Rat zusammen. So ist ein Arbeitsschwerpunkt die Unterstützung der Sachbeauftragten für Ökumene in den Pfarrgemeinderäten.
Die Amtszeit der dreizehnten Ökumene-Kommission läuft vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028. Der ehemalige Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat berufen:
Prof. Dr. Manfred Gerwing, Diözesanbeauftragter für ökumenische Fragen, Vorsitzender, Eichstätt
Domkapitular Wolfgang Hörl, Zweiter Vorsitzender, Schwabach
Domvikar Thomas Stübinger, Ellingen
Pfarrer Burkhard Lenz, Nürnberg
Brigitte Gotthard-Paulus, Wendelstein
Maria Linhart, Neukirchen
Markus Rohrmayr, Ingolstadt
Spiritual Prof. em. Dr. Michael Schneider SJ, Eichstätt
Maria Wagenknecht, Neuendettelsau
Pfarrer Edmund Wolfsteiner, Neumarkt
Kommissionsmitglieder mit Gaststatus:
Dr. Ludwig Brandl, Eichstätt
Richard Ulrich, Eichstätt
Markus Wittmann, Eichstätt
Das Konsultorenkollegium nimmt die ihm vom universalen Kirchenrecht übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr. Eine Anhörungspflicht für Akte größerer Bedeutung besteht, soweit sich eine solche für den Diözesanvermögensverwaltungsrat aus dessen Geschäftsordnung ergibt. Es dient dem Bischof von Eichstätt darüber hinaus in Angelegenheiten, die für die Struktur der Diözese Eichstätt, insbesondere in Bezug auf deren pastorale Ausrichtung und Angebote, von grundlegender Bedeutung sind, als Beratungsorgan. Näheres zu den Aufgaben regelt das Statut der Beispruchsgremien der Diözese Eichstätt (2018).
Das Konsultorenkollegium wird gemäß c. 502 § 3 CIC und Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz (Partikularnorm Nr. 6 der Deutschen Bischofskonferenz, ABl. vom 15.11.1995, S. 403) durch die Mitglieder des Kathedralkapitels, also des Domkapitels, gebildet.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das Mitbestimmungs- und Vernetzungsorgan der Pfarrgemeinde. Gewählt von den Katholikinnen und Katholiken vor Ort, unterstützt er den Pfarrer und das Seelsorgeteam und gestaltet das Leben der Gemeinde aktiv mit.
Der PGR sammelt Informationen, bereitet wichtige Entscheidungen vor und verbindet die verschiedenen Gruppen und Initiativen in der Pfarrei. Er nimmt Wünsche, Hoffnungen, Ideen und auch Kritik aus der Gemeinde wahr – wie ein Seismograph für das Gemeindeleben.
Der PGR zeigt, dass Kirche aus Menschen besteht – mit ihren Fähigkeiten, Ideen und ihrem Engagement. Im Bistum Eichstätt sind rund 3.000 Katholikinnen und Katholiken in den Pfarrgemeinderäten aktiv. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist; wahlberechtigt ist, wer 14 Jahre alt ist.