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KLIMAOffensive 2030

Voraussetzungen und Antragsverfahren

Grundsätzliches

1. Zuwendungsempfänger

Aus dem KlimaFonds 2018 können folgende Rechtsträger gefördert werden:

  • Kirchenstiftungen
  • Einrichtungen des Bistums
  • katholische Kindertagesstätten
  • bistumseigene Schulen
  • katholische Verbände auf diözesaner Ebene

2. Zuwendungsvoraussetzungen

Von den Zuwendungsempfängern wird erwartet, dass sie sich verpflichten:

  • dauerhaft (Minimum drei Jahre) ihre Energieverbrauchsdaten mittels AVANTI EnergieManager zu erfassen
    und
  • mindestens einen/eine Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für das Referat Schöpfung und Klimaschutz zu benennen, in der Regel die oder der Umweltbeauftragte des PGR, KOR bzw. der KiSt

3. Förderfähige Maßnahmen

  • Es werden nur Maßnahmen gefördert, deren Umsetzung kurzfristig (Umsetzungsdauer bis max. 9 Monate) realisiert werden können.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50% der Gesamtkosten und kann auf Antrag, in Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des Rechtsträgers auf 75 Prozent erhöht werden.
  • Die Maßnahmen werden maximal im Rahmen der für das entsprechende Jahr vorhandenen Haushaltsmittel gefördert.

4. Antragsverfahren

  •  Anträge auf Zuwendung aus dem KLIMAFonds 2018  sind vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme, mit dem im Anhang befindlichen Formular, an die Diözese Eichstätt (KdöR)
    Bischöfliches Generalvikariat Eichstätt
    Referat Schöpfung & Klimaschutz
    z. Hd. Klimaschutzmanager Bernd Grünauer
    Luitpoldstraße 2 D-85072 Eichstätt
    Telefon 08421/50-663
    Telefax 08421/50- 9901-662
    E-Mail  klima(at)bistum-eichstaett(dot)de
    einzureichen

Die Anträge können im laufenden Jahr beantragt werden, eine besondere Antragsfrist besteht nicht.
Dem Antrag sind eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen beizulegen, aus der die erzielte Energieeinsparung, Klimagasreduzierung bzw. Ressourceneffizienz ersichtlich ist und ein Angebot einer Fachfirma.

5. Bewilligungs-/Genehmigungsverfahren

  • Über die Vergabe der Mittel entscheidet in letzter Instanz der H. H. Generalvikar.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

6. Form der Zuwendung und Rechnungslegung

  • Die Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und nach Rechnungslegung als Zuschuss.
  • Die bewilligten Mittel dürfen nur zweckentsprechend verwendet werden.
  • Das Bistum Eichstätt erhält die zeitlich und inhaltlich uneingeschränkte Berechtigung über die durchgeführten Maßnahmen öffentlich berichten zu dürfen, inkl. aller vorliegenden Daten, Bilder, Einsparungsergebnisse und Informationen. Eine Verpflichtung zur Berichterstattung ist nicht gegeben.
  • Ergibt sich aus der Endabrechnung eine Überfinanzierung, kann auch nachträglich die Zuwendung entsprechend gekürzt werden.
  • Eine Doppelförderung aus bistumseigenen Mitteln ist nicht zulässig

7. Bearbeitung der Anträge

  • Die Bearbeitung der eingegangenen Anträge erfolgt nach dem zeitlichen Eingang.
  • Nach der Zuschussbewilligung bzw. Ablehnung wird der Antragsteller über den Stand des Antrages informiert.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Rechnungseingang.

Klimafonds

Förderung von geringinvestiven Maßnahmen, zur Reduzierung
des Energieverbrauches und der CO2-Emissonen im Bistum Eichstätt
durch den KLIMAFonds im Rahmen der KLIMAOffensive 2030

Broschüre zum Download

Antrag zum Download

 

Die KLIMAOffensive 2030 der Diözese Eichstätt wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative gefördert:

Förderkennzeichen: 03KS7885
Projektlaufzeit: 01.10.2014 bis 30.09.2017
und Anschlussvorhaben
Förderkennzeichen: 03KS7885-1
Projektlaufzeit: 01.10.2017 bis 30.09.2019

Begleitet wurden die Förderungen (das Projekt) durch den Projektträger Jülich; Forschungszentrum Jülich.