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Häufige Fragen und Antworten zur Bilanz nach HGB

Kirchliche Finanzen sollen in Deutschland transparenter werden - das haben die deutschen Bischöfe gemeinsam beschlossen. Das Bistum Eichstätt arbeitet seit einiger Zeit daran, dieses Anliegen in der Transparenzoffensive umzusetzen. Für das Jahr 2017 wird in diesem Zug erstmals eine Bilanz nach Handelsgesetzbuch für die Finanzen der Diözese erstellt. Wie die Buchhaltung bisher geführt wurde, welche Neuerung kommen und was die Umstellung auf ein anderes Buchhaltungssystem bringt, stellen die folgenden Fragen und Antworten vor.

Wie ist war die Finanzverwaltung des Bistums Eichstätt bislang aufgestellt und was bedeutet "Kameralistik"?

Wie in vielen anderen öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen sowie einigen Bistümern erfolgen im Bistum Eichstätt Finanzverwaltung und Rechenschaftslegung bisher nach einem kameralistischen Buchführungssystem. Die Kameralistik als „Rechnungsstil“ ist bzw. war die typische Buchführungsmethode öffentlicher Verwaltungen. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben  in der Regel innerhalb eines Kalenderjahres erfasst. Das können fällige Ansprüche bzw. Verpflichtungen und erfolgte Ein- und Auszahlungen sein. Dadurch hat die Kameralistik den Charakter einer Einnahmenüberschussrechnung.

Zukünftige Ansprüche und Verpflichtungen auch kommender Jahre werden nicht erfasst. Das betrifft z.B. Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern oder langfristige Bauvorhaben. Ebenso leistet die Kameralistik keine vollständige Auflistung von Vermögensgegenständen – beispielsweise von Immobilien und Schulden. Zudem wird auch der Verbrauch von Ressourcen, wie z.B. Arbeitsmaterial,  in der Kameralistik nicht unmittelbar abgebildet. Durch die Betrachtung nur einer Periode bietet diese Form der Finanzverwaltung keine Rückschau auf bisherige Ausgaben.

Ein Gesamtüberblick über die Vermögens-, Finanz- und ggf. Ertragslage ist damit nicht möglich.

Was wird an der Finanzverwaltung im Bistum Eichstätt geändert?

Um die Transparenz der wirtschaftlichen Situation des Bistums Eichstätt für die Gläubigen und die Öffentlichkeit zu erhöhen, wird die Buchhaltung derzeit von der Kameralistik auf die kaufmännische, sogenannte doppelte Buchführung (Doppik) umgestellt.

Derzeit erstellt das Bistum Eichstätt erstmalig eine Bilanz nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, die sogenannte Eröffnungsbilanz. Stichtag für die Finanzlage ist dabei der 1. Januar 2017. Die Bilanz erfordert eine detaillierte Aufstellung der Vermögensgegenstände und der finanziellen Ansprüche des Bistums Eichstätt einerseits sowie seiner Schulden  und Verpflichtungen andererseits. Sämtliche Vermögensgegenstände werden dabei erstmals inventarisiert. Das betrifft z.B. Immobilien, Kunstgegenstände oder andere Sachanlagen. Sie gehen mit ihrem jeweiligen Wert in die Inventarisierung mit ein. Bilanzen zum Ende eines jeden folgenden Geschäftsjahres ermöglichen den Vergleich dieser Aufstellung zum jeweiligen Vorjahr.

Zudem werden in der Bischöflichen Finanzverwaltung die Strukturen und Abläufe unter die Lupe genommen und hinsichtlich ihrer Effektivität für die Belange der Rechnungslegung (nach HGB) und hinsichtlich ihrer Effizienz im Sinne einer transparenten, schlanken und kostengünstigen Aufbau- und Ablauforganisation mit klaren Zuständigkeiten optimiert.

Was ist unter der kaufmännischen Buchführung (Doppik) zu verstehen?

Die doppelte Buchführung – auch kaufmännische Buchführung (Doppik) genannt – ist die in der Privatwirtschaft vorherrschende Art der Finanzbuchhaltung, zu der in Deutschland mittlerweile auch zunehmend mehr öffentliche Einrichtungen, wie z.B. Kommunen oder Bistümer, übergehen. Charakteristisch an der doppelten Buchführung ist, dass jeder Geschäftsvorfall  durch eine Buchung auf zumindest zwei verschiedenen Konten – also doppelt – erfasst wird („Soll an Haben“). In jedem Buchungssatz müssen sich die Summen der Soll- und der Haben-Buchung der Höhe nach entsprechen.

Der Begriff „Doppelte Buchführung“ kann auch so gedeutet werden, dass der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens bzw. einer Institution innerhalb einer Periode auf zweifache Art nachgewiesen wird: Einerseits ist das durch den Vergleich des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem des Vorjahres in der jeweiligen Bilanz möglich. Das Eigenkapital ergibt sich dabei aus der Differenz von Vermögen und Schulden. Andererseits kann der wirtschaftliche Erfolg durch den Vergleich der Aufwendungen mit den Erträgen des aktuellen Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung gemessen werden.

Die Einführung der Doppik erlaubt eine buchhalterische Erfassung  von wirtschaftlichen Vorgängen innerhalb des Bistums Eichstätt sowie eine langfristige Darstellung der Wertminderung von Vermögensgegenständen. Dazu zählt z.B. der Wertverlust von Gebäuden und Fahrzeugen im diözesanen Eigentum durch Abschreibungen. Aber  auch künftige finanzielle Verpflichtungen des Bistums Eichstätt, wie z.B. Pensionsverpflichtungen für Mitarbeiter, Lehrer oder Geistliche im Ruhestand, können über die doppelte Buchhaltung aufgelistet werden.

Welche Vorteile bietet ein nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellter Jahresabschluss dem Bistum Eichstätt?

Ein nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuch, d.h. nach kaufmännischer Buchführung, aufgestellter und offengelegter Jahresabschluss ermöglicht dem Bistum selbst, seinen Gremien und Entscheidungsträgern, aber auch den Gläubigen und der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bistums Eichstätt.

Der Jahresabschluss besteht grundsätzlich aus mehreren Teilen: Einer Bilanz, die  Vermögen und Schulden zum Stichtag gegenüberstellt, einer Gewinn- und Verlustrechnung, die  Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres erfasst, und einem Anhang mit ergänzenden Informationen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Damit gibt der Jahresabschluss einen Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bistums Eichstätt.

Durch die Anwendung der HGB-Vorschriften wird der Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen anderer Bistümer oder kirchlichen Einrichtungen, die ebenfalls nach den Vorschriften des HGB bilanzieren, und sogar mit jenen klassischer Wirtschaftsunternehmen vergleichbar. Zwei wesentliche Vorteile der kaufmännischen gegenüber der bisher angewendeten kameralistischen Buchführung sind zudem die Abbildung der Wertminderung von Vermögen und der zukünftigen finanziellen Verpflichtungen. An Wert verlieren können dabei z.B. Gebäude oder Fahrzeuge durch Abnutzung; kommende Ausgaben können z.B. Pensionen sein. Diese Aspekte dienen einer nachhaltigen Finanz- und Ressourcenplanung des Bistums.

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