Was ist das Ergebnis des Prüfberichtes der Anwaltskanzlei, die von der Diözese Eichstätt zur Aufarbeitung der Ergebnisse beauftragt wurde?
Der Prüfbericht der unabhängigen Anwaltskanzlei zum sogenannten Finanzskandal zeigt massive „systemische Defizite“ in der Vergangenheit in der diözesanen Vermögensverwaltung auf. Diese seien in hohem Maße ursächlich für die in diesem Zusammenhang getätigten risikoreichen Investments des Bistums von rund 60 Millionen US-Dollar in den USA.
Als Beispiele nennen die Anwälte unter anderem die Besetzung des Amtes des Finanzdirektors und die Zusammensetzung des Vermögensverwaltungsrates der Diözese. Dass der ehemalige Finanzdirektor gleichzeitig als Domdekan an der Spitze des Domkapitels stand und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat angehörte, zeige ein Kontrolldefizit in der Finanzverwaltung. Die operativen Arbeitsbereiche des Finanzdirektors wurden so unter anderem mit denen eines Mitglied des Domkapitels verwoben, das den Bischof bei der Leitung der Diözese berät.
Weiterhin sei die Besetzung des Diözesanvermögensverwaltungsrates kirchenrechtswidrig gewesen. Die Mitglieder müssen laut Kirchenrecht unter anderem in wirtschaftlichen Fragen erfahren sein und können nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Diözese stehen.
Ursächlich für diese systemischen Defizite ist laut Prüfbericht ein „ausgeprägter Klerikalismus“, der auf die Erhaltung von Machtstrukturen einiger langjähriger und hochrangiger Mitglieder des Domkapitels abzielte.
Der Bericht weist zudem den ehemaligen Finanzdirektor neben dem ehemaligen stellvertretenden Finanzdirektor und seinem Geschäftspartner als Hauptverantwortlichen im Finanzskandal aus. Das Verhalten des ehemaligen Finanzdirektors sei in hohem Maße als verantwortungslos und pflichtwidrig zu bezeichnen.
Im Hinblick auf eine Verantwortlichkeit des Bischofs hebt der Bericht hervor, dass dieser die vor seinem Amtsantritt gewachsenen inakzeptablen Strukturen seit dem Jahr 2013 nicht umfassend reformiert hat. Zu diesem Zeitpunkt wurde aufgrund der Limburger Finanzaffäre die Transparenzoffensive in den deutschen Bistümern angestoßen. Insgesamt müssen jedoch der in der Pastoral liegende Schwerpunkt des bischöflichen Wirkens und weitere entlastende Umstände bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit des Bischofs berücksichtigt werden.
Einen Teil der im Prüfbericht monierten Defizite hat die Bistumsleitung bereits durch die von Bischof Gregor Maria Hanke vorangetriebene Transparenzoffensive seit 2015 behoben. Somit war der Finanzskandal nicht Auslöser der notwendigen Reformen, sondern wurde durch die Transparenzoffensive erst aufgedeckt. Der Diözesanvermögensverwaltungsrat wurde im August 2017 neu besetzt. Weiterhin wurden in der Finanzverwaltung klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten definiert und die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen neu geregelt. Weitere Strukturen werden aktuell verbessert.
Der Prüfbericht zum Finanzskandal wurde von Bischof Gregor Maria Hanke bei einer unabhängigen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, um die Verantwortlichkeiten von Personen und Gremien im Finanzskandal zu untersuchen, damit solche Ereignisse vermieden werden. Diese Analyse geht über die rein strafrechtlich relevanten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinaus und blickt auf die Strukturen im Bistum Eichstätt. Der Prüfbericht wurde der Staatsanwaltschaft zur Unterstützung ihrer Arbeit übergeben. Weiterhin erhielten vorab die Klerus- und die Bischofskongregation in Rom sowie der Apostolische Nuntius in Deutschland, Nikola Eterović, die Ausführungen der Anwaltskanzlei.
Der Bericht sowie seine Zusammenfassung sind hier nachzulesen:
Zusammenfassung des Berichts
Prüfbericht im Wortlaut