Zum Inhalt springen
05.02.2018

Pfarrgemeinderatswahl am 25. Februar: Wahlunterlagen werden verteilt

Die Wahlunterlagen werden in diesen Tagen an die Wähler in den Pfarrgemeinden verteilt. pde-Foto: Geraldo Hoffmann

Die Wahlunterlagen werden in diesen Tagen an die Wähler in den Pfarrgemeinden verteilt. pde-Foto: Geraldo Hoffmann

Eichstätt. (pde) – Alle wahlberechtigten Mitglieder der Pfarrgemeinden erhalten in diesen Tagen die Wahlunterlagen für die Pfarrgemeinderatswahl am Sonntag, 25. Februar, zugestellt. Die Pfarrgemeinderatswahl wird im Bistum Eichstätt wieder als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Bis spätestens Sonntag, 11. Februar, werfen die Austräger die Unterlagen in die Briefkästen.

Darin enthalten sind ein Wahlschein, ein Stimmzettel sowie ein blauer und ein roter Umschlag. „Den Wahlschein müssen die Wähler unterschreiben und damit bestätigen, dass sie den Stimmzettel selbstständig ausgefüllt haben“, erklärt Richard Ulrich, Geschäftsführer des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Eichstätt.

Auf dem Stimmzettel ist angegeben, wie viele Mitglieder in den jeweiligen Pfarrgemeinderat gewählt werden. Daraus ergibt sich die Anzahl der Stimmen, die ein Wähler hat: „Jedes zu wählende Pfarrgemeinderatsmitglied kann nur eine Stimme erhalten, eine Stimmenhäufelung ist nicht möglich. Es dürfen weniger Kandidaten angekreuzt werden als zu wählen sind, aber nicht mehr“, verdeutlicht Ulrich.

Anschließend kommt der Stimmzettel zusammengefaltet in den blauen Umschlag. Der blaue Umschlag wird zusammen mit dem Wahlschein in den roten Umschlag gesteckt und an das zuständige Pfarramt zurückgesendet. Per Post fallen Portokosten an. Alternativ können die Unterlagen direkt in den Pfarrämtern abgegeben werden. „Einige Pfarreien werden zusätzlich auch Sonderabgabestellen einrichten. Dort können die Wähler ihre Stimmzettel nach den Gemeindegottesdiensten abgeben“, erklärt Ulrich.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.  Im Bistum Eichstätt sind das insgesamt 358.860 Katholiken. Die kleinste Pfarrei, die einen eigenständigen Pfarrgemeinderat wählt, ist Ensfeld St. Johannes der Täufer mit 104 Katholiken und 95 Wahlberechtigten. Die größte ist Schwabach St. Sebald. Dort dürfen von den 10.909 Katholiken 9.906 wählen.

Listen der Kandidaten sind in den Pfarrämtern, auf Stellwänden in den Kirchen, Infomappen oder auf den Onlineseiten der Pfarreien einsehbar. Die Wähler können ihre Stimmzettel bis zum Wahlsonntag, 25. Februar, 18 Uhr abgeben.

Weitere Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2018 unter www.bistum-eichstaett.de/pgr-wahl2018.

Weitere Meldungen

Die Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht kontinuierlich aktuelle Nachrichten aus dem Bistum. Zur Übersicht.

Videos

Videos zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.

Audios

Audios zu Themen aus dem Bistum Eichstätt. Zur Übersicht.