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Ständiger Diakon

Das 2. Vatikanische Konzil (1962-1965) hat den Ständigen Diakonat als einen eigenständigen Dienst der Katholischen Kirche wieder neu ins Leben gerufen. Für die Diözese Eichstätt wurde 1980 der erste Ständige Diakon geweiht.

Der Dienst des Ständigen Diakons kann sowohl hauptberuflich, als auch ehrenamtlich, d.h. als „Diakon mit Zivilberuf“ ausgeübt werden. Derzeit sind in der Diözese Eichstätt 15 Diakone mit Zivilberuf und 22 Diakone im Hauptberuf eingesetzt.

Einsatzbereiche

Grundsätzlich gestaltet sich der Dienst nach den drei Grundvollzügen der Kirche:

Diakonie

Der Diakon sorgt sich vor allem um Menschen in bedrängten Lebenslagen, die hilfsbedürftig, oder in Not geraten sind. Er versucht andere für menschliche Nöte zu sensibilisieren und zur tätigen Mithilfe anzuregen. Oft erstreckt sich sein Dienst auch auf: Ministranten-/Jugendseelsorge, Ehe- und Familienpastoral, Beratungsdienste, Betriebsseelsorge, Klinik- und Notfallseelsorge.

Verkündigung

Der Diakon eröffnet Suchenden und Glaubenden den Zugang zum Wort Gottes durch seinen Dienst innerhalb der Gemeinde, in der Katechese, durch die Predigt und im Glaubensgespräch (Tauf- und Trauungsgespräche, Eltern-, Bibel-, Glaubensrunden, Religionsunterricht, Erwachsenenbildung...).

Liturgie

In den liturgischen Feiern macht der Diakon deutlich, dass der Dienst am Menschen und der Gottesdienst zusammengehören (Verkündigung des Evangeliums, Predigt und liturgische Assistenz). In der Eucharistiefeier steht er, zusammen mit dem Priester, für die seiner Sorge Anvertrauten vor Gott. Bei Taufe, Trauung, Begräbnis und Wortgottesdiensten handelt er als Amtsträger der Kirche.

Ausbildungsweg

Mindestens drei Jahre regelmäßige Treffen im diözesanen Bewerberkreis.

Voraussetzungen

  •  Mittlere Reife mit abgeschlossener Berufsausbildung, Würzburger Grund-/Aufbau- und Pastoraltheologischer Kurs (im Fernstudium)
  • oder Fachhochschulstudium für Religionspädagogik oder Hochschulstudium in Theologie
  • Erfahrung in anderen pastoralen Berufen, durch Praktika und ehrenamtliche Tätigkeit

Zu den weiteren Voraussetzungen zählen:

  • Mindestalter zum Zeitpunkt der Weihe: bei Verheirateten 35 Jahre / bei zölibatär Lebenden 25 Jahre
  • Höchstalter zum Zeitpunkt der Weihe: 50 Jahre (Hauptberuf) / 55 Jahre (mit Zivilberuf)
  • Bei verheirateten Bewerbern wird die Zustimmung der Ehefrau vorausgesetzt (kirchliche Trauung, kath. Taufe der Kinder)
  • Engagiertes Leben aus dem Glauben und Mitarbeit in einer Pfarrgemeinde.
  • Bereitschaft und Fähigkeit, auf Nöte von Mitmenschen einzugehen
  • Bewährung in Ehe, Familie und Beruf
  • Physische und psychische Gesundheit
  • Teamfähigkeit

Familienvater wird Diakon

Mehr Infos & Kontakt

Diakon Udo B. Jung
Abteilung Personal, Fachbereich Ausbildung
Leonrodplatz 3
85072 Eichstätt
Tel.: (08421) 50-561
Fax: (08421) 50-564
E-Mail: diakonat-ausbildung(at)bistum-eichstaett(dot)de