Kirchliches Engagement in der Ganztagsschule, Broschüre, 20 Seiten
Hrsg: Bischöfliches Ordinariat Eichstätt
Hauptabteilung Schulen und Hochschulen
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Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie den bayerischen(Erz)diözesen vom 13.02.2006
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Auf der Grundlage des Konzepts der „Ganztägigen Förderung und Betreuung an Schulen“ (KMBek vom 16.05.2002 Nr. IV.4-S7369-4.28 702) wird zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie den (Erz-)Diözesen – vertreten durch das Katholische Schulkommissariat in Bayern - folgende Rahmenvereinbarung geschlossen:
1.) Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstützt die Bestrebungen, Angebote der katholischen Kirche in Bayern und anderer kirchlicher Verbände und Einrichtungen, z.B. Caritas, KJF etc. in das pädagogische Konzept der Schulen mit Ganztagsangeboten zu integrieren und damit zur Erweiterung des Schulprofils beizutragen.
2.) Die (Erz-)Diözesen in Bayern bieten im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Schulen und Trägern der Ganztagsangebote (im Folgenden „Träger“) fachliche Hilfestellung, Beratung und Mitarbeit insbesondere in folgenden Bereichen:
- Haltungen und Einstellungen fördern und fordern, die sich am christlichen Menschenbild orientieren
- Beziehungsfähigkeit fördern und Räume für Begegnungen schaffen
- Sinnhorizonte eröffnen und religiös-spirituelle Erfahrungen ermöglichen
- Musische und kreative Erziehung und Bildung
- Umgang mit Konflikten
- Intergration von Migrantenkindern
- Schlüsselqualifikationen und Erweiterung der sozialen, kulturellen und interkulturellen Kompetenzen
- Demokratische Mitverantwortung
- Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus empfiehlt, die genannten Angebote der (Erz-)Diözesen in Bayern vorrangig zu berücksichtigen.
3.) Die Angebote werden zwischen Schulen, Trägern und kirchlichen Einrichtungen abgestimmt und orientieren sich am Erziehungsauftrag der Schule, dem Selbstverständnis des Trägers und der Förderung der Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation der Kinder und Jugendlichen.
4.) Im Rahmen der Ganztagsangebote sind zwei Modelle vorgesehen:
a) Die kirchlichen Einrichtungen sind Kooperationspartner der Träger und bieten - ergänzend zu deren bestehenden Angeboten - die Durchführung von Angeboten gemäß Punkt 2.
b) Die kirchlichen Einrichtungen wie z.B. Caritas oder KJF sind Träger der Ganztagsangebote an Schulen und bieten neben den pädagogischen Konzepten ein Gesamtangebot der Förderung und Betreuung an (wie z. B. tägliche Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Lernhilfen und Förderangebote, individuelle Beratung und Freizeitangebote).
5.) Zwischen den (Erz-)Diözesen in Bayern als Kooperationspartner und dem Träger
der Ganztagsangebote (gem. 4. a) wird ein standardisierter Kooperationsvertrag geschlossen, in dem insbesondere Regelungen über
- Art und Inhalt des Angebots,
- Zeitraum (Dauer, Termine),
- Finanzierung,
- Einsatz und Vergütung des Personals,
- Vertretung bei Krankheit, Urlaub etc.
- ggf. Versicherungsfragen
- Wege gegenseitiger Information
getroffen werden (vgl. Anlage).
6.) Für die Durchführung des Angebots setzen die kirchlichen Einrichtungen qualifiziertes haupt- und ehrenamtliches Fachpersonal ein.
7.) Die Schulleitung informiert den Träger des Angebots und alle Kooperationspartner über alle schulrechtlich und schulintern relevanten Angelegenheiten (z.B. Hausordnung, Informationen zu Stundenveränderungen, Datenschutz)
8.) Die Schulleitung stellt im Einvernehmen mit dem Sachaufwandsträger die erforderlichen Räume und Anlagen zur Verfügung.
9.) Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus informiert die Kommunen und die Schulleitungen, die (Erz-)Diözesen in Bayern ihre Mitgliedseinrichtungen über den Inhalt dieser Rahmenvereinbarung.
10.) Die Vereinbarung zwischen Träger und kirchlichen Einrichtungen (siehe Anlage) gilt jeweils ein Schuljahr, verlängert sich jedoch um ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht bis spätestens 30. April zum Ende des Schuljahres schriftlich gekündigt wird.
11.) Die Rahmenvereinbarung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2006/07 und verlängert
sich automatisch, wenn sie nicht bis spätestens 31. März von einem der beiden Partner gekündigt wird.
München, 13. Februar 2006
Siegfried Schneider Domkapitular Prälat Erich Pfanzelt
Bayerischer Staatsminister Leiter des Katholischen
für Unterricht und Kultus Schulkommissariats in Bayern
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Eine Standort-bestimmung katholischer Träger, Einrichtungen und Organisationen zum Bereich der Ganztagsschule in Bayern, 24 Seiten, 2012