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Häufig gestellte Fragen rund um die Taufe

Wer tauft mein Kind?

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind von einem Priester Ihres besonderen Vertrauens taufen zu lassen. Der erste Adressat und der, der diesen Ihren Wunsch positiv beantworten kann, ist aber der zuständige Ortspfarrer.

„Da die Taufe in die Gemeinschaft der Kirche eingliedert, ist die feierliche liturgische Spendung der Taufe Sache des kirchlichen Amtes. In der alten Kirche war die Spendung der Taufe sogar das Vorrecht des Bischofs. Erst später ging die feierliche Spendung der Taufe auch auf die Priester und Diakone über. Da die Taufe heilsnotwendig ist, kann im Notfall jeder Christ, ja jeder Mensch, also auch ein Ungetaufter, die Taufe gültig spenden, wenn er dies in der Form und gemäß der Absicht der Kirche tut. Der eigentliche Spender der Taufe ist ja Jesus Christus selbst.“ (Katholischer Erwachsenenkatechismus/ Erster Band, herausgegeben von der Dt. Bischofskonferenz 1985, S. 335)

Wozu dient das Taufgespräch?

  • Im Taufgespräch wird über die Bedeutung der Taufe, die Aufgaben der Eltern und Paten und die Gestaltung der Tauffeier gesprochen. Der Tauftermin wird festgelegt. Es wird geklärt, ob mehrere Kinder miteinander getauft werden und welche Gebete und Lieder bei der Tauffeier besonders gewünscht werden.

Findet die Taufe immer in der eigenen Pfarrei statt?

  • Der normale Taufort ist die Pfarrkirche Ihrer Pfarrei.

Sind auch Taufen außerhalb des Gotteshauses möglich, etwa an einem meditativen Ort in der Natur?

  • Eine Taufe außerhalb des Gotteshauses ist in der Regel nicht möglich.

Begründung: Ein Mensch, sowohl als Kind als auch als Erwachsener wird in die Gemeinschaft der Kirche hineingetauft. Die Kirche, das Gotteshaus, ist der Versammlungsort der Pfarrgemeinde bei gottesdienstlichen Feiern.

Ein Elternteil übt eine andere Religion aus bzw. ist aus der Kirche ausgetreten. Kann das Kind trotzdem getauft werden?

  • Das Kind kann trotzdem getauft werden. Es gilt wie bei jeder Taufe eines Kindes, dass gewährleistet sein muss, dass das Kind in den katholischen Glauben hinein erzogen werden wird.

Kann das Kind getauft werden, wenn kein Elternteil der röm. kath. Kirche angehört?

  • Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch, der noch nicht getauft ist, die Taufe empfangen kann. Wenn ein Kind getauft wird muss die begründete Hoffnung bestehen, dass das Kind in der katholischen Religion erzogen wird. Bitten Eltern um die Taufe ihres Kindes, die beide nicht katholisch sind, so kommt dem Paten bzw. einer anderen, dem Kind nahe stehenden, katholischen Person, wie z.B.: den Großeltern, die Aufgabe zu, diese Verantwortung mit besonderer Sorgfalt zu übernehmen.

Wer kann Taufpate werden?

  • Die Wahl der Paten ist für die Eltern eine ernste und verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei ist zu bedenken, dass das Patenamt für ein katholisches Kind nur von einem gläubigen katholischen Christen wahrgenommen werden kann, der auch bereit ist, Mitverantwortung für die gesamte Erziehung seines Patenkindes zu übernehmen. Die Patin / der Pate muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, kann zusammen mit einem katholischen Paten, als Taufzeuge zugelassen werden.
  • In der Diözese Eichstätt gibt es eine zusätzliche Regelung: „Wenn es in einem Einzelfall aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist, für das Kind oder den Jugendlichen einen katholischen Tauf- bzw. Firmpaten zu bestimmen und wenn für diesen Dienst ein nichtkatholischer Christ zugelassen werden soll, ist der zuständige Pfarrer gehalten, den Ortsordinarius um Dispens anzugehen.“ (Pastoralblatt 149 [2002/4] 93-100. I.5)

Dürfen auch mehrere Personen Taufpate sein?

Es können nur

  • ein Pate oder eine Patin
  • oder ein Pate und eine Patin zum Patendienst beigezogen werden.

Darüber hinaus kann es mehrere Taufzeugen geben.

Termine

Veranstalter

Gemeindekatechese Schwabach
Straße: Werkvolkstr. 16
PLZ: 91126
Stadt: Schwabach
Telefon: 09122/ 63182-45