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Besondere Fragen zum Bußsakrament

Was ist zu beichten? - Leichte Sünde? Schwere Sünde? Todsünde?
Unter „leichten“, „lässlichen“ oder „alltäglichen Sünden“ versteht man ein Zurückbleiben hinter der Vollkommenheit, zu der jeder Christ berufen ist. Es ist empfohlen, auch die lässlichen Sünden zu beichten, es ist aber nicht verpflichtend. Auch andere Formen der Buße (etwa die Teilnahme an der Hl. Messe oder einem Bußgottesdienst, geistliche Übungen, Bußgebet und vergleichbares) können von lässlichen Sünden befreien.
Um „schwere“ oder „Todsünden“ handelt es sich, wenn eine grundlegende Verweigerung gegenüber dem Willen Gottes vorliegt. Zur schweren Sünde gehören drei Momente: eine schwerwiegende Sache, klare Erkenntnis und freie Zustimmung. Eine schwere Sünde kann nur durch die sakramentale Einzelbeichte getilgt werden.

Das  Beichtgeheimnis
Der Priester ist zur völligen Geheimhaltung dessen verpflichtet, was ihm in der Beichte bekannt wird. Davon gibt es keine Ausnahme. Der Priester darf auch mit dem Beichtenden selbst außerhalb der Beichte nur über Inhalte des Beichtgespräches sprechen, wenn der Empfänger des Bußsakramentes das ausdrücklich wünscht. Auch staatlich ist das Beichtgeheimnis geschützt, so dass der Priester vor Gericht das Recht hat, eine Aussage zu verweigern, wenn diese das Beichtgeheimnis wie auch immer tangieren würde. Würde ein Priester gegen diese Geheimhaltungspflicht verstoßen, würde er die Beichtvollmacht und alle anderen Ämter und Würden verlieren. Von der schweren Sünde, das Beichtgeheimnis zu brechen, kann nur durch den Papst selbst losgesprochen werden.
Auch wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist zum Schweigen verpflichtet.

Der Bußgottesdienst
In vielen Pfarreien gibt es besonders im Advent und in der Fastenzeit zur Vorbereitung gemeinsam gefeierte Bußgottesdienste.Es gibt für diese Art von Gottesdienst keine verbindlich vorgeschriebene Ordnung. In der Regel schließt sich an einen Eröffnungsteil mit Gruß, Gesang und Gebet ein Verkündigungsteil mit Schriftlesungen an. Darauf folgt die Möglichkeit der Gewissenerforschung. Ein besonderer Akzent liegt dabei im Bußgottesdienst darauf, die Sünde auch als Beschädigung der Beziehung zur Gemeinschaft zu erkennen. Dies führt zum Bekenntnis von Schuld und Reue, Überlegungen zur Wiedergutmachung und zur Vergebungsbitte. Der Bußgottesdienst endet mit Dank und Segen/Segensbitte.
Der Bußgottesdienst ersetzt die Einzelbeichte allerdings nicht, er hat keinen sakramentalen Charakter. Bei schweren Sünden bedarf es der Lossprechung in der Einzelbeichte um das Gottesverhältnis zu erneuern und auch in anderen Fällen ist die sakramentale Beichte, als Form deutlicheren, individuellen Bekennens und persönlicher Vergebungszusage, sinnvoll.

In Deutschland nur in außerordentlichen Notsituationen zugelassen ist der Bußgottesdienst mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution. In diesem Ausnahmefall tilgt die Generalabsolution auch alle schweren Sünden. Die im Rahmen dieser Feier vergebene schwere Schuld muss aber innerhalb eines Jahres einzeln gebeichtet werden.

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Sakramente im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche

Die sieben Sakramente der katholischen Kirche stellte die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt in einer siebenteiligen Reihe vor. KiZ-Serie zu den Sakramenten.

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Das Leben zur Sprache bringen - Die Vorbereitung auf die Beichte
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