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Programmdetails

02.03.2018

Die Pfarreien müssen selbst zahlen: Neue GEMA-Regelung für die katholische Kirche

Musikgruppe; Foto: Anika Taiber-Groh

Zum 31. Dezember 2017 hat die GEMA den Pauschalvertrag zur Aufführung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken in kirchlichen Konzerten oder anderen außerliturgischen Veranstaltungen mit dem Verband der Diözesen Deutschlands gekündigt. Damit gilt seit dem 1. Januar 2018 eine neue Rechtslage. Das heißt: Jedes Konzert muss bei der GEMA angemeldet werden und der Veranstalter hat die entstehenden Gebühren selbst zu entrichten. Was nun auf die Gemeinden und Verbände zukommt, darüber berichtet Bernhard Löhlein.

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