Die Pfarreien müssen selbst zahlen: Neue GEMA-Regelung für die katholische Kirche
Zum 31. Dezember 2017 hat die GEMA den Pauschalvertrag zur Aufführung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken in kirchlichen Konzerten oder anderen außerliturgischen Veranstaltungen mit dem Verband der Diözesen Deutschlands gekündigt.