Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl
Bei der Vorbereitung der Pfarrgemeinderatswahl können zwei Bereiche unterschieden werden:
(a) Sensibilisierung und Motivation
Die Pfarrgemeinderatswahl, nicht zuletzt auch das Motto "Christ sein. Weit denken. Mutig handeln." können eine Chance sein, über die persönliche Berufung und Verantwortung, über die pastoralen Ziele und Schwerpunkte der Pfarrgemeinde und über Rahmenbedingungen für ein ehrenamtliches Engagement ins Gespräch zu kommen: Was ist meine persönliche Berufung und Verantwortung – als Christ? Was hat diese Frage mit dem Pfarrgemeinderat zu tun? Welche Bedeutung hat der Pfarrgemeinderat? Warum ist es sinnvoll, sich dort zu engagieren? Was motiviert Menschen dazu? Wie gewinnen wir Kandidatinnen und Kandidaten?
(b) Gute Planung und Durchführung der Wahl
Wie alle demokratischen Wahlen will auch die Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022 gut vorbereitet und korrekt durchgeführt sein. Welche Schritte sind zu gehen und welche Aufgaben müssen übernommen werden? Was ist bei der Online-Wahl zu beachten?
Aufgabenverteilung und Planungsphasen
In den Pfarreien kann sich diese Differenzierung darin widerspiegeln, dass sich verschiedene Gruppen bzw. Gremien für die einzelnen Bereiche verantwortlich fühlen.
In den Wahlordnungen für Pfarrgemeinderat und Kirchortsrat sind als Aufgaben des amtierenden Pfarrgemeinderates bzw. Kirchortsrats genannt:
- Wahlablauf planen und festlegen,
- die Zahl der zu wählenden Mitglieder des zu wählenden PGR/KOR festlegen
- Kandidaten/-innen zu gewinnen
- einen Wahlausschuss bilden
- die Wahlbenachrichtigungskarten zu verteilen.
Aufgaben des Wahlausschusses sind:
- zu Kandidatenvorschlägen aufzurufen
- die Wählbarkeit der Vorgeschlagnen zu prüfen
- den Stimmzettel zu erstellen
- die Stimmabgabe zu gewährleisten
- das Ergebnis zu ermitteln
Es ist daher naheliegend, sich bereits ab September mit der Pfarrgemeinderatswahl zu beschäftigen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Zu klären ist unter anderem, welche Aufgaben in den Händen des Pfarrgemeinderates verbleiben und welche dem Wahlausschuss übergeben werden. Auch muss entschieden werden, wie groß der zukünftige PGR sein soll, wann der Wahlausschuss gebildet wird und wer vom amtierenden Pfarrgemeinderat darin mitarbeitet.