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10.07.2020

Weitere Erleichterungen bei kirchlicher Jugendarbeit

Foto: pixabay

Eichstätt (pde) – Die zunehmenden Lockerungen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind nun auch im Bereich der kirchlichen Jugendarbeit zu spüren.

In einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiter des Bistums Eichstätt weist die Hauptabteilungsleiterin für Jugend, Berufung und Evangelisierung im Bischöflichen Ordinariat, Pia Sommer, darauf hin, dass kirchliche Jugendarbeit nun nicht mehr nur auf „inhaltliche Bildungsarbeit“ eingeschränkt ist, sondern in ihrer Vielfalt, also auch im Bereich der Freizeitangebote wieder erlaubt sei.

Um die Aktivitäten der kirchlichen Jugendarbeit sicher zu gestalten, bedarf es jedoch jeweils eines Hygiene- und Schutzkonzeptes auf der Grundlage der staatlichen Verordnungen. Das Bischöfliche Jugendamt bietet hierfür als Hilfestellung ein auf den Empfehlungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) basierendes Rahmenkonzept an, das auf der Internetseite des Bistums zu finden ist. Die Verantwortung für die konkrete Umsetzung der Hygiene- und Schutzkonzepte liegt dann jedoch beim jeweiligen Träger der Einrichtung und beim Veranstalter. Auch die Öffnung von Jugendheimen und Pfarrheimen ist für diesen Zweck unter Einschränkungen wieder möglich.

Für Pia Sommer ist es erfreulich, „dass wir nun auch in diesem Bereich einen Schritt zurück zur Normalität gehen und durch kreative Angebote der kirchlichen Jugendarbeit in der anstehenden Sommerzeit Kinder, Jugendliche und deren Eltern unterstützen können.“

Bei Fragen steht die Katholische Jugendstelle Neumarkt (Tel.: 0 91 81 / 25 47 83, E-Mail: jugendstelle.nm(at)bistum-eichstaett(dot)de) und das Bischöfliche Jugendamt zur Verfügung. Nähere Informationen auch unter www.bistum-eichstaett.de/jugend.