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16.12.2020

Lock-Down betrifft kirchliches Leben an Weihnachten

Foto: pixabay

Neumarkt (dbnm) - Die seit dem 16. Dezember geltenden Regelungen des Lock-Downs haben auch Konsequenzen auf das kirchliche Leben an den Weihnachtstagen. In Rundmails informierte das Dekanatsbüro dazu die Mitarbeiter in den Dekanaten Neumarkt und Habsberg.

Die aktuelle Verordnung (11. BayIfSMV) der Bayerischen Staatsregierung sieht vor, das bei der landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre auch für den Gottesdienst keine Ausnahmeregelungen gelten. Die Christmetten, die traditionell am Abend des 24. Dezember gefeiert werden, müssen daher spätestens gegen 19:30 Uhr beginnen. Die bayerischen Bischöfe hatten zwar am Vortag noch gegen diese Regelung protestiert, ihrem Vorstoß war aber zunächst kein Erfolg beschieden. In die neueste Verordnung wurde außerdem ein verpflichtendes Anmeldeverfahren für Gottesdienste aufgenommen, " bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zur Auslastung der Kapazitäten führen."

Daraufhin aktualisierte das Dekanatsbüro Neumarkt seine Übersicht "Was ist möglich?", die auch im Downloabereich der Dekanatshomepage zu finden ist. Dekanatsreferent Christian Schrödl berichtete über zahlreiche besorgte Anrufen von Pfarrern, Mesnern, Pfarresekretärinnen und ehrenamtlichen Mitarbeitern, die sich mit der derzeitigen Situation überfordert fühlen oder sich fragen, inwieweit die Feier von Gottesdiensten in der derzeitigen Infektionslage überhaupt zu verantworten ist. In zwei Rundmails versuchte das Dekanatsbüro die derzeitige Lage daher zusammenzufassen.

Darin hieß es zunächst: "Die Freiheit der Religionsausübung (Art 4 GG) ist ein wichtiges Gut in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Wir wissen, dass sich sehr viele Menschen in diesen Tagen eine religiöse Orientierung, ein geistliches Erlebnis oder eine liturgische Feier wünschen. Als Kirchen wollen wir uns in diesen Tagen nicht einfach wegducken und uns leichtfertig verschließen.Andererseits sind wir als Christen gefordert, auch und gerade an den Weihnachtstagen den Blick auf die Schwachen, die Hilfsbedürftigen und Kranken, die Alten und Sterbenden zu richten. Intensivmediziner und Pflegekräfte in Krankenhäusern, Seniorenheimen und Sozialstationen rufen uns dringend dazu auf, unsere sozialen Kontakte in den nächsten Tagen - auch an Weihnachten - auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die Solidarität mit den besonders von der Pandemie Betroffenen bringt in der Krise unser Christ-Sein zum Ausdruck." Es gelte daher, die richtige Balance zu finden zwischen den spirituellen Bedürfnissen des Einzelnen und der Solidarität in unserer gesamten Gesellschaft. Sicherlich lohne es sich auch, so hieß es in der Nachricht, aus einer Haltung der Nächstenliebe heraus auf das ein oder andere Vertraute und Gewohnte, Erlaubte und Berechtigte zu verzichten.

Die Pfarrer wurden gebeten, einer Gefährdung von Mitarbeitern am Heiligen Abend vorzubeugen und rasch Entscheidungen über die Gestaltung des Heiligen Abends vor Ort in den Pfarrgemeinden zu treffen. "Wir wollen weder an den Kirchentüren Menschen nach Hause schicken noch unverantwortbare Situationen in den nachmittäglichen Gottesdiensten erzeugen", betonte Schrödl. Die Gläubigen, die vorhatten, am Heiligen Abend eine nächtliche Christmette mitzuefeiern, könnten nicht ohne Weiteres in den nachmittäglichen Gottesdiensten Platz finden. Daher müssten in den Pfarreien sehr zeitnah die entsprechenden Vorbereitungen getroffen werden. In den Mitteilungen des Dekanatsbüros wurden die Verantwortungsträger in den Pfarrgemeinden dazu aufgerufen, Gläubige, die zweifeln, sich unsicher fühlen oder einer Risikogruppe angehören, dazu zu ermuntern, zu Hause zu bleiben.  

Außerdem sollten in den Kirchen eine größerer Zahl von Texten für das Hausgebet bzw. den Hausgottesdienst ausliegen. Das Dekanatsbüro verwiese dabei auf das Projekt Hoffnungslichter mit zahlreichen guten Vorschlägen für die gestaltung des Weihnachtsfestes zuhause. Die Pfarreien könnten außerdem intensiv die live übertragenen Gottesdienste sowie die Gottesdienstübertragungen in Internet, Rundfunk und Fernsehen bekannt machen. Wichtig wäre es außerdem, die Türen der Kirchen und Kapellen an Feiertagen offen zu halten und zu einem Besuch und zu einem privaten Gebet in den weihnachtlich geschmückten Gotteshäusern einzuladen. Es könnten auch Texte und Gebete für ein verweilen an den Weihnachtskrippen ausliegen. Außerdem könnte die Möglichkeit geschaffen werden, sich das Friedenslicht von Betlehem mit nach Hause zu nehmen.


Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage