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22.06.2020

Corona-Lockerungen: Maskenpflicht im Gottesdienst reduziert

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Seit heute muss die Mund-Nase-Bedeckung nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirche, allerdings nicht mehr bei der Mitfeier des Gottesdienstes getragen werden, teilte das Dekanatsbüro mit.

In einer Rundmail verwiese Dekanatsreferent Christian Schrödl auf die Sechste Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19.6.2020, die im Bayerischen Ministerialblatt erschienen ist, un am heutigen Montag, 22.6.2020, in Kraft tritt. Darin heißt es in 3 6 Abs. 3: "Für die Besucher gilt Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden."  Sobald sich also die Mitfeiernden an eihrem Platz befinden kann die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden. "Dies bedeutet für viele Gläubige natürlich eine enorme Erleichterung", betont Schrödl. Allerdings müsste damit gerechnet werden, dass nun wieder mehr Personen die Gottesdienste mitfeiern wollten. Er wies aber auch adarauf hin, dass die übrigen, von der Diözese Eichstätt weiterhin vorgegebenen Schutzmaßnahmen bezüglich Desinfektion, Beschränkung des Teilnehmerkreises oder reduzierte Kirchenmusik (entsprechend des Schutzkonzeptes vom 29.4.2020) bisher noch nicht aufgehoben wurden.