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09.11.2020

Aktualisierte Corona-Regeln für die Kirchenmusik im Bistum Eichstätt

Foto: pixabay

Eichstätt (pde) – Im Bistum Eichstätt gelten mit Inkrafttreten der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch neue Regeln für Chorgesang und Proben.

Die Verordnung sieht deutliche Kontaktbeschränkungen auch im musikalischen Leben der Diözese vor. Die neuen Regeln betreffen vor allem Chorproben sowie Konzerte. Die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten ist wie bisher unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich.

Proben von Laienchören sind wegen des Infektionsrisikos vorläufig nicht möglich. Lediglich Stimmbildung ist laut der Verordnung in Form eines außerschulischen Musikunterrichts erlaubt. Kinder- und Jugendmusikgruppen dürfen nach den neuen Regeln im Rahmen von Musikunterricht oder außerschulischem Bildungsangebot proben und unterrichtet werden. Bei Chorgesang muss dabei ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

Die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten durch Chor oder Schola mit kleinen Ensembles ist wie bisher möglich, sofern die geltenden Mindestabstände eingehalten werden: Bei Sängerinnen und Sängern zwei Meter, bei Bläsern drei Meter sowie zwischen den Musizierenden und dem Publikum fünf Meter. Gemeindegesang sollte derzeit aber allenfalls in reduzierter Form stattfinden. Kirchenkonzerte können derzeit unter den gegebenen Bedingungen nicht stattfinden.

Diese Regeln gelten, solange die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft ist, vorläufig also bis Ende November.

Ein Liedvorschlag für die Sonntage, der die spezielle Situation berücksichtigt, sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Bistums Eichstätt unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus/regelungen zu finden.