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30.10.2020

Bistum Eichstätt verschärft die Corona-Auflagen

Foto: pixabay

Eichstätt (pde) – Auf Grund der aktuellen Corona-Situation verschärft die Diözese Eichstätt die Corona-Auflagen für Gottesdienste ab Montag, 2. November 2020.

Sobald die in Bayern geltende Corona-Ampel auf dunkelrot (Inzidenzwert der letzten sieben Tage über 100) steht, gilt eine Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes. Bereits ab Stufe zwei (gelbfarbene Ampel) wird dringend empfohlen, die Maske auch während der Messfeier zu tragen. Die Entscheidung dafür trägt der jeweilige Pfarrer.

Für den Gemeindegesang gilt weiterhin, ihn auf das auf das Nötigste zu reduzieren, Kantorengesang und die Verwendung von Orgel und anderen Instrumenten sind möglich. Auch kleine Vokal- oder Instrumentalgruppen können zum Einsatz kommen, deren Größe vom Platzangebot bestimmt wird: Die Sängerinnen und Sänger müssen zwei bis drei Meter Abstand zu einander einhalten. Für Instrumentalisten gilt ein Abstand von zwei Metern, bei Bläsern drei Meter. Große Vokal- und Instrumentalchöre können derzeit nicht zum Einsatz kommen. Das bestehende Hygienekonzept bleibt ansonsten unverändert.

Weitere Informationen unter: bistum-eichstaett.de/corona-virus