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25.03.2021

Gottesdienste zu Ostern: Gemeinden versammeln sich vor Ort und virtuell

Foto: pixabay

Eichstätt (pde) – Die Kirche feiert das Osterfest auch in diesem Jahr unter strengen Hygienevorgaben.

Wie mittlerweile aus der bayerischen Staatskanzlei bestätigt wurde, besteht ein Einvernehmen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den christlichen Kirchen sowie dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinde, dass virtuelle und digitale Gottesdienstformate verstärkt angeboten werden sollen.

Zugleich bleiben Präsenzgottesdienste im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin uneingeschränkt zulässig.

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zeigt sich erfreut: „Ich bin dankbar, dass wir die Kar- und Ostertage liturgisch begehen können. Ostern ist der Höhepunkt des Kirchenjahres, Ostern ist der Kern unseres Glaubens. Es wäre verheerend gewesen, das hinter verschlossenen Türen zu Hause feiern zu müssen.“ Bischof Hanke wendet sich aber auch an alle jene, die aus Angst vor dem Coronavirus nicht die Gottesdienste vor Ort mitfeiern werden: „Ich hoffe, dass die Osterfreude auch auf die überspringt, die nicht dabei sein können. Wir wollen eine Quelle der Freude sein mit der gemeinsamen Liturgie.“

In einem Schreiben hatte der Eichstätter Generalvikar Pater Michael Huber die Priester, Diakone sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst auf die gültigen Regeln hingewiesen, die nun uneingeschränkt weiter gelten.

Die Heilige Woche, auch Karwoche genannt, beginnt am Palmsonntag. Ein klassischer „Verkauf“ von Palmbuschen ist nicht möglich. Eine Weitergabe kann jedoch kontaktlos erfolgen, wenn sich die Gläubigen die Zweige beispielsweise selbst von einem Tisch nehmen und die vorgesehene Spende in eine dafür bereitgestellte Kasse legen. Auch eine Palmprozession mit der ganzen Gemeinde ist am Palmsonntag nicht möglich. Die Segnung der Palmzweige ist im Gottesdienst erlaubt. Allerdings sollen die Gläubigen diese bei sich am Platz behalten.

Bei der Feier der heiligen Messe vom letzten Abendmahl am Abend des Gründonnerstags sind der Ritus der Fußwaschung und die Kelchkommunion für alle Gläubigen nicht möglich. Auch sind anschließende Gebetswachen möglich. Bei einem Inzidenzwert von über 100 sind jedoch mögliche Ausgangssperren zu berücksichtigen.

Die Karfreitagsliturgie, die traditionell zur Todesstunde Jesu Christi um 15 Uhr beginnt, kann stattfinden. In die „Großen Fürbitten“ wird eine Bitte zur momentanen Situation eingefügt. Bei der Kreuzverehrung ist darauf zu achten, dass die Gläubigen bei der Prozession gebührend Abstand einhalten. Das Kreuz darf bei der Verehrung nicht berührt werden. Das traditionelle Klappern und Ratschen am Karfreitag und Karsamstag ist bei Einhaltung der Abstandsregel ausdrücklich erlaubt.

Die Osternacht gilt als „Mutter aller Vigilien“ – also Nachtwachen. In der Nacht vor dem Ostersonntag erwartet die Kirche Wache haltend die Auferstehung Jesu Christi. Dieser eigentlich nächtliche Gottesdienst soll normalerweise entweder nach Einbruch der Dunkelheit am Karsamstag oder noch vor Beginn des Tages am Ostersonntag gefeiert werden. Bei einer Inzidenz von über 100 kollidiert das mit der angeordneten Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Deshalb enthält das Schreiben des Generalvikars ausdrücklich den Hinweis, dass ausnahmsweise die Anfangszeit entsprechend angepasst werden muss.

Die Feier der Osternacht beginnt mit der Lichtfeier am Osterfeuer. Jedoch sollten sich zur Segnung des Feuers und Bereitung der Kerze nur der Zelebrant und der liturgische Dienst nach draußen begeben, während die mitfeiernde Gemeinde ihre Plätze bereits in der Kirche eingenommen hat. Das Verteilen des Lichtes an die Gläubigen geschieht unter Wahrung des vorgeschriebenen Abstandes und dem Tragen der FFP2-Masken. Die Feier einer Taufe ist in der Osternacht unter Einhaltung der für die Spendung des Taufsakraments geltenden Hygiene-Vorschriften möglich. Das geweihte Wasser darf bei der Erneuerung des Taufversprechens ausgesprengt werden. Die Weihwasserspender, nicht jedoch die Weihwasserbecken, dürfen befüllt werden. Am Ende der Osternacht oder bei den Festgottesdiensten am Ostersonntag können die von den Gläubigen mitgebrachten Speisen gesegnet werden. Jedoch sollen die Gläubigen ihren Speisekorb bei sich am Platz behalten.

Das Schreiben des Generalvikars an die Pfarreien des Bistums enthält außerdem den Hinweis, dass der Empfang des Bußsakramentes unter Beachtung der geltenden Schutz- und Hygienevorschriften wie bisher möglich ist und dass die vielfältigen Gottesdienste (beispielsweise Ölbergandacht, Gebetswache am Gründonnerstag, Kreuzwegandachten, Andacht am heiligen Grab), die die großen Liturgien der Heiligen Woche ergänzen, unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften gefeiert werden sollen. Auch können Ministranten-Proben unter Beachtung der jeweiligen Kontaktbeschränkungen, der Abstandsregel und der Maskenpflicht abgehalten werden.

Generalvikar Huber betont auch ausdrücklich, dass es wünschenswert sei, die Kirchen während der Heiligen Woche geöffnet zu lassen, so dass gerade auch Gläubige, die an den liturgischen Feiern nicht teilnehmen können, diese zur persönlichen Andacht aufsuchen können.

Das Bistum Eichstätt veröffentlicht auf seiner Internetseite unter www.bistum-eichstaett.de/gottesdienstvorlagen auch weiter Gebetsvorlagen, Impulse und Hilfestellungen, die sich auch an Menschen richten, die nicht persönlich an den Gottesdiensten in den Gemeinden teilnehmen können. Zahlreiche Pfarreien bieten darüber hinaus die Teilnahme an den Gottesdiensten über Livestreams an. Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen und Angebote befindet sich unter www.bistum-eichstaett.de/corona-virus.