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30.10.2020

"Lock-Down" im November mit Konsequenzen für das kirchliche Leben

Die Bayerische Staatsregierung hat am Freitag massive Einschränkungen im öffentlichen Leben beschlossen, die ab dem 2. November 2020 bis zum Ende des Monats gelten sollen. Es ließen sich durchaus Rückschlüsse auf das kirchliche Leben ziehen, hieß es in einer Mitteilung des Dekanatsbüros. "Auch wenn keine diözesane Richtlinien für die Umsetzung des Lock-Downs vorliegen", betont Dekanatsreferent Christian Schrödl, "sind die Pfarreien aufgefordert, die staatlichen Bestimmungen analog anzuwenden".

Veranstaltungen

Die Pfarreien sind nachdrücklich gebeten, sich in den nächsten Wochen "auf das Wesentliche und Unaufschiebbare" zu konzentrieren. Für geselliges Leben und Zusammenkünfte, die nicht zwingend notwendig sind, stehen deshalb die Pfarrheime in unserem Pfarrverband bis auf weiteres nicht zur Verfügung.

Gottesdienst

Gottesdienste dürfen weiterhin stattfinden. Es wird jedoch vom 2. November an wieder eine durchgehende Maskenpflicht vom Betreten bis zum Verlassen der Kirche vorgeschrieben. Der Gemeindegesang wird reduziert. Außerdem bleiben die weiteren Bestimmungen, die seit Mai gelten, in Kraft.

So hoffen wir, einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Vergessen wir bei allem eigenen Bemühen nicht das Gebet, und bitten wir unseren Herrn, dass er dieser elenden Pandemie bald ein Ende macht.