Zum Inhalt springen
18.01.2021

Eichstätter Generalvikar zu Maske, Blasiussegen und Aschermittwoch

Foto: pixabay

Eichstätt (pde) – Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie sind auch im kirchlichen Bereich noch nicht abzusehen.

Der Eichstätter Generalvikar, Pater Michael Huber MSC, hat in einem Rundschreiben an die Priester, Diakone und Mitarbeiter im pastoralen Dienst einen Ausblick auf die Regelungen für den Blasius-Segen und den Aschermittwoch gegeben. Die Verwendung von FFP2-Masken im Gottesdienst ist derzeit nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

Huber weist darauf hin, dass die staatliche Anordnung FFP2-Masken derzeit nur für den öffentlichen Nahverkehr und für den Einzelhandel vorschreibt. Deswegen sei es derzeit nicht notwendig, bei Gottesdiensten die Art der Schutzmaske vorzuschreiben oder zu kontrollieren. Allerdings ergänzt der Eichstätter Generalvikar wörtlich: „Eine entsprechende Empfehlung ist aber durchaus sinnvoll.“

Am 3. Februar feiert die katholische Kirche den Gedenktag des Heiligen Bischofs Blasius von Sebaste in Kleinasien. Damit verbunden ist der weit verbreitete Brauch der Spendung des Blasius-Segens. Den Gläubigen wird der Segen mit zwei gekreuzten Kerzen gespendet. Aufgrund der Corona-Pandemie soll dieser Segen in diesem Jahr den Gottesdienstbesuchern nur einmal und für alle gespendet werden. Ein Einzelsegen ist möglich, wenn der Abstand entsprechend eingehalten wird und alle Beteiligten Masken tragen.

Zur Aschenausteilung am Aschermittwoch hat die vatikanische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung den Ritus für dieses Jahr zentral für die Weltkirche festgelegt. Auch hier wird die begleitende Formel zentral für alle Gottesdienstbesucher gesprochen. Ein etwaiges Auflegen der Asche muss berührungslos, schweigend und unter Einhaltung des gebotenen Abstandes erfolgen.