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11.12.2020

Erneute Einschränkungen des kirchlichen Lebens: Aktuelle Informationen

pde-Foto Geraldo Hoffmann

Neumarkt (dbnm) - Seit dem 9. Dezember 2020 gelten wegen der Corona-Pandemie weitere Infektionsschutzmaßnahmen. Diese betreffen auch die Feier der Gottesdienste und den betrieb der Pfarrgemeinden. Das Dekanatsbüro informierte hierzu eigens die Mitarbeiter in den Dekanaten Neumarkt und Habsberg.

Als Konsequenz auf das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen hat die Bayerische Staatsregierung zum 9.12.2020 die 10, Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) erlassen. Darin wird unter anderem der Gemeindegsang im Gottesdienst untersagt. Zahlreiche kirchliche Aktivitäten unterliegen seitdem auch den allgemeinen Ausgangsbeschränkungen, die für den gesamten Freistaat gelten. In einem eigenen Schreiben an die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese hat Generalvikar Michael Huber MSC die kirchlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgestellt.

In einer Rundmail wies Dekanatsreferent Christian Schrödl nach Rücksprache mit dem Bischöflichen Generalvikariat in Eichstätt noch einmal darauf hin, dass in den Pfarreien das Zusammentreten eines Krisenstabs mit Beteiligung von wenigen Ehrenamtlichen durchaus möglich sei, Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen derzeit aber nicht zu Präsenzsitzungen zusammenkommen könnten. Außerdem sollten die Pfarreien darauf achten, dass Gottesdienste unter freiem Himmel etwa am Heiligen Abend sich nicht zu Großveranstaltungen entwickelten. Gegebenenfalls müsste hierzu ein Anmeldeverfahren ermöglicht und der Einsatz von Ordner- oder Willkommensdiensten gewährleistet sein. Katechetische Angebote etwa im Rahmen der Erstkommunion- und Firmvorbereitung könnten in den nächsten Wochen nur in einem liturgischen Kontext, also in Verbindung mit Gebet und Gottesdienst, stattfinden. In einer eigenen Zusammenstellung hat das Dekanatsbüro nun die wichtigsten Regelungen auf einem Blick zusammengefasst.

Nicht überall könne, hieß es in der Rundmail, Kantoren- und Solistengesang ermöglicht werden. Außerdem gehöre vor allem das Mitsingen von bekannten Liedern für die meisten Gläubigen zum festlichen Ausdruck von Weihnachten. Außerdem seien Krippenspiele dann meist unmöglich, wenn Proben im Vorfeld nicht stattfinden könnten. "Wir müssen daher leider," bedauerte Schrödl, "vielerorts mit äußerst reduzierter Feierlichkeit rechnen." Er empfahl daher den Pfarreien, in den nächsten Tagen die Gläubigen zur Feier eines Hausgebetes bzw. eines Hausgottesdienstes einzuladen, auf Live-Streaming-Angebote vor Ort hinzuweisen und Gottesdienstübertragungen in Hörfunk, Fernsehen und Internet zu bewerben.

Schrödl verwies auch auf die verschärften Ausgangsbeschränkungen, die für die Landkreise Neumarkt i.d.OPf., Nürnberger Land und Amberg-Sulzbach derzeit gelten. Nur von 24. bis 26.12.2020 könnten Gläubige  nach 21 Uhr und vor 5 Uhr ihre Wohnungen verlassen, um Gottesdienste aufzusuchen. Bei einem inzidenzwert von 300, so betonte er, seien die Kreisverwaltungsbehörden grundsätzlich dazu ermächtigt, weitaus stärkere Einschränkungen vorzunehmen und möglicherweise auch die Feier von Gottesdiensten zu begrenzen.


Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage