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25.11.2021

Dekane Wechsler und Spöttle raten zur Impfung als Zeichen der Solidarität

Foto: pixabay

Nachdem sich nun Mitte der Woche die infektionsschutzrechtliche Situation erneut verändert hatte, informierte das Dekanatsbüro in einer eigenen Rundmail über die Konsequenzen für das kirchliche Leben informiert. In dem Schreiben an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter hieß es, die beiden Dekane von Neumarkt und Habsberg riefen dazu auf, sich "als "Ausdruck christlicher Solidarität und Nächstenliebe" gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Für die Kirchen gelte es, "Verantwortung für das Gemeinwohl und insbesondere für die Schwachen" zu zeigen. Dekanatsreferent verwiese gleichzeitig auf die rasante Entwicklung des Infektionsgeschehens und verwiese darauf, dass nicht alle Kranken, die eine ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus benötigten, mit der gewohnten Schnelligkeit und erforderlichen Sorgfalt behandelt werden könnten. Ärzte und Pflegekräfte würden jetzt schon zum wiederholten Mal an ihre Grenzen stoßen. Betroffen von der derzeitigen vierten Corona-Welle seien vor allem Familien mit Kindern. Die Mitarbeiter in den Pfarreien und Einrichtungen wurden in der Rundmail daher gebeten, sich impfen zu lassen, die Impfung auffrischen zu lassen und die Menschen vor Ort dazu zu ermuntern. Nereits vergangene Woche hattee der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke darauf hingeweisen.

Das Dekanatsbüro informierte zugleich über die veränderten Regeln der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverodnung (15. BayIfSMV). Für die Feier von öffentlichen Gottesdiensten sei es, hieß es in der Rundmail, zu keinen weiteren Einschränkungen gekommen. Dennoch erinnerte Schrödl die Mitarbeiter vor Ort daran, dass sich in den nächsten Tagen und Wochen die Regeln weiter verschärfen könnten. 

Dramatisch sei die Situation in der außerschulischen Bildungsarbeit, vor allem die kirchliche Jugendarbeit und die übliche Sakramentenkatechese in Gruppen. Hier greife abs sofort die 2 G-Regel. Kinder und Jugendliche, die älter als 12 Jahre und 3 Monate sind, könnten ungeimpft an den entsprechenden Angeboten nicht mehr teilnehmen. Es griffen dann auch die Regelung zu den Kontaktbeschränkungen: Ungeimpfte und Nichtgenesene dürften nur innerhalb eines Hausstandes miteinander in Kontakt treten bzw. Angehörige eines weiteren Hausstandes nur dann treffen, wenn eine Gesamtzahl von fünf Ungeimpften und Nichtgenesenen (älter als 12 Jahre und 3 Monate) nicht überschritten wird. Ehrenamtliche, berufliche und dienstliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z.B. den Kirchen sind davon ausgenommen.

Für Veranstaltungen gilt fortan die 2 G Plus-Regel, d.h. eingelassen werden können nur Geimpfte und Genesene, sofern diese zusätzlich zu ihrem Impf- und Genesenennachweis auch ein negatives Testergebnis vorweisen können. Dabei ist auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht möglich. Nicht-geimpfte Kinder und Jugendliche über 12 Jahre und 3 Monate bleiben ausgeschlossen. Das Dekanatsbüro wies eigens darauf hin, dass diese Regeln auch für Veranstaltungen (Konzerte, Lesungen etc.) in Kirchengebäuden gelten.


Rundmail im Wortlaut