Zum Inhalt springen
29.10.2020

"November-Lock-Down" mit Konsequenzen für das kirchliche Leben

Foto: pixabay

Neumarkt (dbnm) - In einem Schreiben an die kirchlichen Mitarbeiter im Dekanat hat das Dekanatsbüro über die Auswirkungen der aktuellen Einschränkungen für den pfarrlichen Betrieb informiert.

Die Bayerische Staatsregierung hat am heutigen Freitag massive Einschränkungen im öffentlichen Leben beschlossen, die ab dem 2. November 2020 bis zum Ende des Monats gelten sollen. Es ließen sich durchaus Rückschlüsse auf das kirchliche Leben ziehen, hieß es in der Mitteilung. "Auch wenn keine diözesane Richtlinien für die Umsetzung des Lock-Downs vorliegen", betont Dekanatsreferent Christian Schrödl, "sind die Pfarreien aufgefordert, die staatlichen Bestimmungen analog anzuwenden".

In dem Schreiben hieß es, dass die Feier der Gottesdienst zwar nicht eingeschränkt sei, dass man vor Ort aber "Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein" an den Tag legen soll. Auch was offiziell erlaubt sei wie etwa der Empfang der Mundkommunion, werde in einzelnen Pfarreien durchaus eingeschränkt. In der Rundmail an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Pfarreien wurde außerdem gefordert, sich in den nächsten Wochen "auf das Wesentliche und Unaufschiebbare" zu konzentrieren. Es sei zu überlegen, "inwiefern in den Gremien auch Video- und Telefonkonferenzen sowie Beschlüsse im Umlaufverfahren ermöglicht werden können." Auf geselliges Leben und Zusammenkünfte, die nicht rein dienstlichen Belangen dienen, sollte in nächster Zeit verzichtet werden. Inwieweit Bildungsveranstaltungen wie Sakramentenvorbereitung, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung möglich sein können, werde in den zuständigen Ministerien erst in den kommenden Tagen entschieden. Für die Öffnung von Pfarr- und Jugendheimen gelte ohnehin die Pflicht zur Erstellung eines Hygieneschutzkonzeptes. Darüber hinaus blieben auch die Regelungen zur Corona-Ampel in Kraft.


Rundmail "Neue Schutzmaßnahmen: Erste Orientierungen für kirchlichen Betrieb"