Zum Inhalt springen
18.01.2022

Mitmacher gesucht: Bewerbung für Pfarrgemeinderatswahl endet am 23. Januar

Die Vorbereitungen für die anstehenden Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte im Bistum Eichstätt gehen in die Endphase. Noch bis Sonntag, 23. Januar, können Kandidatinnen und Kandidaten in den jeweiligen Kirchengemeinden vorgeschlagen werden. Die Wahl im März ist mit Stimmzettel und erstmals auch online möglich.

„Christ sein. Weit denken. Mutig handeln“ lautet das bayernweite Motto für die Pfarrgemeinderatswahlen 2022. Es soll die Gläubigen motivieren, neue und kreative Formen des kirchlichen Zusammenlebens zu entdecken und weiter zu entwickeln. „In der Kirche erleben wir gerade nicht einfache Zeiten des Wandels und des Umbruchs. Nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit macht sich die Kirche deshalb auf einen synodalen Weg, um umzukehren und sich zu erneuern“, erklärt Christian Gärtner, Vorsitzender des Diözesanrats im Bistum Eichstätt. Gerade in dieser Situation könnten weit denkende und mutig handelnde Christinnen und Christen viel bewegen, damit die frohe Botschaft des Glaubens wieder gehört werde. „Deshalb lade ich dazu ein und würde mich sehr freuen, wenn Sie zu einer Kandidatur für den Pfarrgemeinde- oder Kirchortsrat bereit wären. Gerade jetzt brauchen wir starke Pfarrgemeinderäte, die zusammen den synodalen Weg der Umkehr und Erneuerung unserer Kirche mitgehen und mitgestalten“, sagt Gärtner.

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene „die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes“, betont Richard Ulrich, der als Geschäftsführer des Diözesanrats zusammen mit den lokalen Wahlausschüssen die Abstimmung organisiert. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiere die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken. „Dort bestimmen sie über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen.“ Dazu gehöre auch, Talente zu entdecken, für Schwächere da zu sein, Menschen eine Heimat zu geben, Pfarrfeste zu feiern, Gottesdienstangebot und Gesellschaft mitzugestalten. Die Ehrenamtlichen hätten so die Möglichkeit, auch über die Zukunft mitzuentscheiden: „Die Gläubigen vor Ort wissen am ehesten, welche Ziele für die Pfarrgemeinde sinnvoll sind, was gebraucht wird, und was verändert werden muss.“

Diesmal findet die Pfarrgemeinderatswahl nicht als „allgemeine Briefwahl“ statt. Die Stimmabgabe ist vom 2. bis 17. März online möglich. Wer diese Möglichkeit nicht nutzen kann oder will, kann am 19. und 20. März mit Stimmzettel im Wahllokal abstimmen. Wählen dürfen alle wahlberechtigten Pfarreimitglieder ab 14 Jahren. Gewählt werden können Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wer kandidieren will, kann sich direkt an das zuständige Pfarramt oder den Wahlausschuss wenden. In Kirchen und bei Veranstaltungen stehen auch Boxen bereit, in denen schriftlich Kandidatenvorschläge bis Sonntag, 23. Januar, eingeworfen werden können. Weitere Informationen und Materialien zur PGR-Wahl gibt es in den meisten Kirchen sowie auf der Website des jeweiligen Pfarrverbands und unter www.bistum-eichstaett.de/pgr-wahl-2022.