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12.11.2021

Dekanatsbüro informiert über neue infektionsschutzrechtliche Lage

Grafik: pixabay

In einer Rundmail an die Mitarbeiter in den Dekanaten Neumarkt und Habsberg informierte das Dekanatsbüro über die neue infektionsschutzrechtliche Lage ab dem 9. November. Nachdem nun die sogenannte "Krankenhausampel" des Freistaats Bayern auf die Stufe "rot" gesprungen war, müssen nun auch im kirchlichen Leben die Hygieneschutzmaßnahmen verschärft werden. In einem Schreiben an die Hauptamtlichen der beiden Dekanate, an die Mitglieder der Dekanatsräte, die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden und Kirchenpfleger legte Dekanatsreferent Christian Schrödl dar, worauf bei Gottesdiensten, Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen fortan zu achten ist. Vor allem auf "mangelnde Solidarität" sei es Schrödl zufolge zurückzuführen, "dass die aktuelle Situation nun schon im zweiten Winter Verzicht und hart Einschnitte erforderlich mache". Gerade Christen sollten derzeit verantwortungsbewusst und solidarisch handeln und die bestehenden Impfangebote nutzen.

Grundsätzlich müssten, hieß es in der Rundmail, überall dort, wo Maskenpflicht bestehe, von Erwachsenen und über 15-jährigen Jugendlichen fortan wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gelte auch für die Mitfeier von Gottesdiensten. Wenn hierbei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werde, sei auch das gottesdienstliche Singen ohne Maske weiterhin möglich.

Veranstaltungen wie etwa Konzerte, Lesungen oder Empfänge können nur unter Einhaltung der 2G-Regel durchgeführt werden. Es können dann nur Geimpfte, Genesene und Kinder bis 12 Jahren daran teilnehmen. Sehr schmerzlich sei die Regelung, wonach der Zugang von Schülern im Alter von 12 bis 17 Jahren nur übergangsweise bis 31.12.2021 zur Ausübung eigener sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten möglich ist.

Bei außerschulischen Bildungsangeboten (wie z.B. Vorträge, Jugendgruppen, Ministrantenstunden, Erstkommunion- und Firmvorbereitung) muss die 3G-Regel angewendet werden. Zugelassen sind dann also alle Kinder bis 12 Jahre sowie alle Schüler, die regelmäßigen Testungen unterliegen, Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis sowie getestete Personen. Das Dekanatsbüro wies aber auch darauf hin, dass dort, wo möglicherweise strengere Regeln gelten (z.B. in Tagungshäusern und Gaststätten), diese zu beachten seien. 

Gremiensitzungen in Präsenz sollten möglichst vermieden oder, wenn diese dennoch stattfinden, unter größtmöglicher Vorsicht abgehalten werden. Bei den Sitzungen gelte es, den gebotenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und die FFP2-Maske erst am Sitzplatz abzunehmen. In dem Rundmail wurde auch auf die Pflicht der Kirchenstftungen als Arbeitgeber verwiesen, in Betrieben ab zehn Beschäftigten die Einhaltung der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Auf häufige Nachfrage zu liturgischen Detailfragen unter Corona-Bedingungen hin verwies das Dekanatsbüro eigens auf die stets aktualisierten "Anweisungen für die Liturgie" des Nachbarbistums Regensburg.


Rundmail im Wortlaut