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21.01.2021

FFP2-Masken auch für Feier der Gottesdienste verpflichtend

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Für den Gottesdienstbesuch gilt seit heute für alle über 14-jährigen Personen eine FFP2-Maskenpflicht.

„Die Einhaltung von Hygieneschutzmaßnahmen ist eine Voraussetzung dafür, dass wir überhaupt Tag für Tag in unseren Kirchen Gottesdienst feiern dürfen“, betont Christian Schrödl, Dekanatsreferent für die beiden katholischen Dekanate Neumarkt und Habsberg, der die Pfarreien umgehend über die Veränderungen informierte. „Insgesamt haben sich die Hygieneschutzkonzepte in den beiden großen Kirchen gut bewährt“, weiß Schrödl, „die Gläubigen halten sich an die Regelungen und sind dankbar für die Sicherheit und Ordnung in den Kirchen.“

Seit November 2020 galt bereits eine allgemeine Maskenpflicht für die Gottesdienste gilt. Mit Wirkung vom 21.1.2021 hat der Freistaat Bayern in der veränderten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) verfügt, dass bei den Gottesdiensten auch FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarem Standard eingesetzt werden müssten. Lediglich für die 6- bis 14 jährigen genügt eine einfache Mund-Nase-Bedeckung. Die Pfarreien sollen auch weiterhin schriftliche Hygieneschutzkonzepte vorhalten.


Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage