Zum Inhalt springen
23.10.2020

Corona-Warnstufe "rot": Zunächst keine weiteren Verschärfungen für kirchlichen Betrieb

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Das Robert-Koch-Institut meldet für den Landkreis Neumarkt bereits so viele Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen, dass eine Einstufung nach der Corona-Ampel auf "rot" als sicher gilt. Für die Kirchen führt dies nicht automatisch zu weiteren Verschärfungen.

Wie das Dekanatsbüro Neumarkt mitteilte, zielten die für die Stufe "rot" vorgesehenen Einschränkungen vor allem auf eine Reduzierung des geselligen Lebens ab. Vor allem Feiern und private Zusammenküpnfte ohne Hygieneschutz gelte es derzeit zu reduzieren. Zusammenkünfte, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig seien, wie etwa Dienstgespräche, Teamsitzungen, Pfarrgemeinderats- und Kirchenverwaltungssitzungen sowie Bildungsveranstaltungen seien auch von einer weiteren Verschärfung zunächst nicht betroffen. Voraussetzung dafür ist jedoch, den nötigen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten und gegebenenfalls auch auf die Einhaltung der Maskenpflicht wertzulegen. Zur Nutzung der Pfarr- und Jugendheime sollte ohnehin vor Ort ein eigenes Hygieneschutzkonzept entwickelt sein. Chorproben sind derzeit möglich, soweit das Schutzkonzept für Chorgesang in der Laienmusik bzw. für kulturelle Veranstaltungen und Proben eingehalten werden. Dennoch empfiehlt das Dekanatsbüro, vor allem beim Gesang eine gewisse Vorsicht walten zu lassen. Einige Studien hätten die Verbreitung des Corona-Virus über die ausströmenden Aerosole belegen können.

Grundsätzlich sind die Gottesdienste nicht von den derzeitigen Verschärfungen betroffen. Das zwischen den Diözesen und der Bayerischen Staatsregierung vereinbarte Schutzkonzept behalte auch weiterhin seine Gültigkeit. Es dürfe aber nicht nur gesellige Zusammenkünfte in dern Kirchen unterlaufen werden. Letzte Woche hatte die Diözese Eichstätt mitgeteilt, dass gerade im Hinblick auf Allerheiligen, die Teilnehmerbegrenzung von 200 Personen bei Gottesdiensten im Freien aufgehoben wurde. Das Dekanatsbüro riet aber in einer eigenen Rundmail, gerade in diesen Tagen größere Menschenansammlungen zu vermeiden. Auch unter freiem Himmel gelte ein Mindestabstand von 1,50 Metern und werde das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen.