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08.05.2020

Aktuelle Informationen zum pfarrlichen Betrieb

Foto: Peter Weidemann, in: pfarrbriefservice.de

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Die Feier von Gottesdiensten ist zwar wieder erlaubt, dennoch stellen sich dieser Tage viele andere Fragen zum pfarrlichen Betrieb. Das Dekanatsbüro hat in Rücksprache mit dem Generalvikariat Eichstätt wichtige Informationen zusammengestellt.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich derzeit unsicher bezüglich der Öffnung von Pfarr- und Jugendheimen, der Arbeit kirchlichrn Räte und Gremien bzw. zur Mitwirkung der Ehrenamtlichen sowie der  Angeboten des kirchlichen Lebens zukommen. Woche für Woche verändern sich die staatliche Vorgaben, in den Medien kursieren ganz unterschiedliche Regelungen aus verschiedenen Bundesländern. Das Dekanatsbüro hat in Zusammenarbeit mit dem Generalvikariat in Eichstätt nun Antworten auf derzeit häufig gestellte Fragen veröffentlicht: 

1. Aufgrund der derzeitigen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Bayern können derzeit Pfarr- und Jugendheime noch nicht geöffnet werden. Eine Ausnahme kann lediglich beim Zusammentritt von Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung gemacht werden. Dabei sind die entsprechenden Hygiene- und Abstandsvorschriften einzuhalten.

2. Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung sind kirchenrechtlich verankerte Gremien, die das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zum Ausdruck bringen und für die ordnungsgemäße Durchführung des pfarrlichen Lebens unverzichtbar sind. Die Arbeit dieser Gremien (inbesondere der Kirchenverwaltungen) hat die Dienstgeschäfte einer Pfarrgemeinde bzw. einer Kirchenstiftung, in die auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter miteinbezogen sind, zum Inhalt.

3. Es soll vor Ort überlegt werden, in welchen dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, eine Zusammenkunft zu einer Sitzung dieser Gremien notwendig ist. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit nicht Telefon- oder Videokonferenzen möglich sind bzw. Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden können. Bei den Sitzungen sollen die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden. Es ist auch darauf zu achten, dass die Einladenden die Anwesenheit der Ehrenamtlichen nicht einfordern und Rücksicht vor allem auf Angehörige von Risikogruppen nehmen.

4. Unsere Gotteshäuser sind originäre Versammlungsorte der Kirche und können unter Einhaltung der entsprechenden Auflagen auch für Zusammenkünfte der Gremien genutzt werden.

5. Für alle Veranstaltungen gelten die staatlichen Vorgaben wie etwa das Verbot größerer Veranstaltungen bis zum 31.8.2020. Die aktuellen Beschlüsse des bayerischen Ministerrats finden Sie auf unserer Dekanatshomepage im Downloadbereich. Von Festivitäten und Aktionen, die auf Geselligkeit abzielen (z.B. Feste und Feiern, Empfänge o.ä.), ist abzuraten. Angebote der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung, Vorträge und Schulungen sind derzeit entsprechend der staatlichen Vorgaben noch nicht möglich.