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Aufgaben des PGR

Der Pfarrgemeinderat ist das im Anschluß an das II. Vatikanische Konzil gewünschte und gemäß dem Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland im Bistum Eichstätt eingesetzte Organ zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Heils- und Weltauftrages der Kirche auf Pfarreiebene.

Aufgaben

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen, mit ihm Fragen und Probleme der Pfarrgemeinde zu erforschen und zu beraten, Maßnahmen zu beschließen und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Gruppen für deren Durchführung Sorge zu tragen.

Dazu gehört vor allem,

a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren,

b) ehrenamtliche Dienste in der Pfarrgemeinde zu übernehmen und andere Gemeindemitglieder für solche Dienste zu gewinnen und zu befähigen bzw. für ihre Befähigung Sorge zu tragen, insbesondere auf dem Gebiet der Glaubensunterweisung,

c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,

d) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern,

e) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,

f) die Verantwortung der Pfarrgemeinde für Mission, Entwicklung und Frieden zu wecken und zu fördern,

g) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern,

h) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen
(z. B. Kinder, Jugendliche, Eheleute, Eltern, Alleinerziehende, Alleinstehende, alte Menschen, ausländische Mitbürger) in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorgerischer Hilfe zu suchen,

i) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen,

j) in der Öffentlichkeit für die Anliegen der Katholiken einzutreten,

k) die Gemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrgemeinde und ihre Probleme zu informieren,

l) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Pfarrgemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,

m) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen,

n) Maßnahmen durchzuführen, falls kein geeigneter Träger vorhanden ist,

o) Vertreter der Pfarrgemeinde für den Dekanatsrat zu wählen,

p) vor Besetzung einer Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.